Datenschutz:
Appell zum sorgsamen Umgang


[23.3.2020] Neue Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus machen es zum Teil erforderlich, personenbezogene Daten zu erheben. Der sorgsame Umgang mit diesen Daten darf nicht auf der Strecke bleiben, so der Appell von Marit Hansen, Schleswig-Holsteins Landesbeauftragte für Datenschutz.

Trotz der Sondersituation rund um das Coronavirus muss ein sorgsamer Umgang mit sensiblen Daten sichergestellt sein. Darauf weist jetzt Schleswig-Holsteins Landesbeauftragte für Datenschutz, Marit Hansen hin. Sie bezieht sich damit auf kurzfristig eingeführte neue Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2, die auch zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten führen. Datenschutzrechtliche Vorgaben stehen einem schnellen und umsichtigen Handeln zum Infektionsschutz nicht entgegen, so die Datenschutzbeauftragte. Maßgeblich sei wie immer im Datenschutzrecht, dass nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Die Zwecke und die konkrete Erforderlichkeit darzulegen, sei Aufgabe der zuständigen Gesundheitsämter und -behörden.
An erster Stelle stehe für Hansen nun, den Verpflichteten Hilfestellung zu geben, wie sich die neuen Datenverarbeitungspflichten datenschutzkonform umsetzen lassen. „Der sorgsame Umgang mit den personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden ist – wie immer – ein Muss. So müssen die Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Sie dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke, nämlich den Infektionsschutz, durch die hierzu Berechtigten verwendet werden. Nach der erforderlichen Aufbewahrungsdauer – das kann zum Beispiel ein Monat sein – müssen die Daten vernichtet oder gelöscht werden. Über die Datenverarbeitung und insbesondere über die Zwecke und die Dauer der Speicherung müssen die betroffenen Personen in verständlicher Form informiert werden.“
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) steht laut eigenen Angaben auf Anfrage auch Behörden zur Verfügung, die diese Maßnahmen anordnen und unterstütze sie dabei, die Anordnungen und konkreten Umsetzungen datenschutzgerecht auszugestalten. Überlegungen und Hinweise zu neuen Datenerhebungen und -verarbeitungen in der Corona-Krise finden sich auf der Website des ULD. (ba)

https://www.datenschutzzentrum.de/corona

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, Marit Hansen, Schleswig-Holstein, Corona



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich IT-Sicherheit
BSI: Viele Exchange-Server ungeschützt
[27.3.2024] Microsoft Exchange ist ein weit verbreiteter E-Mail- und Groupware-Server. Veraltete Systeme und nicht eingespielte Updates eröffnen kritische Sicherheitslücken. Das BSI geht davon aus, dass etwa die Hälfte aller Exchange-Server in Deutschland verwundbar ist und rät dringend, den Patch-Stand zu prüfen und zu aktualisieren. mehr...
Tausende Microsoft-Exchange-Server in Deutschland sind nach BSI-Angaben für kritische Schwachstellen verwundbar, weil Updates nicht durchgeführt wurden.
Märkischer Kreis/Iserlohn: Fortschritte nach Hacker-Angriff auf SIT
[25.3.2024] Nach einem erfolgreichen Cyber-Angriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT waren auch zahlreiche Kommunen zwangsweise offline. Nun gibt es gute Nachrichten: Der Märkische Kreis und die Stadt Iserlohn melden, dass viele Dienstleistungen für Bürger wieder online zugänglich sind. mehr...
Nach dem Cyber-Angriff auf den IT-Dienstleister SIT laufen die Bürgerportale im Märkischen Kreis und in Iserlohn wieder.
Herne: KI schützt vor Cyber-Attacken
[19.3.2024] Die Stadt Herne nutzt künftig eine KI-basierte Lösung von Glasfaser Ruhr und Link11, um Cyber-Attacken abzuwehren. Die Technologie bietet nicht nur eine Echtzeit-Überwachung des Datenverkehrs, sondern auch eine sofortige Erkennung und Neutralisierung von Bedrohungen, ohne dass die Performance darunter leidet.
 mehr...
NIS2-Richtlinie: Schutz vor Cyber-Kriminellen Bericht
[12.2.2024] Um den Gefahren aus dem Cyber-Raum zu begegnen hat die EU die Richtlinie NIS2 erlassen. Die Vorgaben müssen bis Mitte Oktober 2024 umgesetzt werden. Der IT-Dienstleister Axians gibt Tipps, wie Kommunen und kommunale Unternehmen jetzt vorgehen sollten. mehr...
Die EU-Richtlinie NIS2 soll die Cyber-Sicherheit erhöhen.
ITEBO: IT-Grundschutz für kleine Kommunen
[8.2.2024] Ein neues Angebot von ITEBO zur IT-Sicherheit soll insbesondere kleineren Kommunen einen praxisnahen und leicht umsetzbaren Einstieg in den IT-Grundschutz ermöglichen. Der Check basiert auf BSI-Empfehlungen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich IT-Sicherheit:
regio iT GmbH
52070 Aachen
regio iT GmbH
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
NCP engineering GmbH
90449 Nürnberg
NCP engineering GmbH
Aktuelle Meldungen