[26.3.2020] Mit digitalen Lösungen können Verwaltungsmitarbeiter besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Im Bereich von Gewerbean-, -um- und -abmeldungen ist dies bereits möglich.
Digitale Lösungen können Verwaltungsmitarbeiter besser vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Laut dem Unternehmen EDV Ermtraud forciert die Pandemie deshalb als Nebeneffekt die Umsetzung solcher Lösungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Zu den priorisierten Leistungen des OZG zählen die Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Aufgrund der bundeseinheitlichen Regelungen und Standardisierung könne die Masse der Standardfälle bereits online abgewickelt werden. Ein persönliches Vorsprechen sei nicht erforderlich.
Die notwendigen Angaben tätige der Gewerbetreibende über das Fachverfahren GEVE 4-Online über die Website der zuständigen Kommune. Sind Dokumente wie ein Ausweis vorzulegen, kann dieser laut Software-Anbieter hochgeladen werden. Der Sachbearbeiter lese die Meldung elektronisch ein, sichte sie und könne Rückmeldung geben. Vollständige und korrekte Meldungen werden laut EDV Ermtraud auf Knopfdruck freigegeben.
(ba)
https://www.edv-ermtraud.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
EDV Ermtraud,
Gewerbewesen,
OZG,
GEVE 4-Online