[21.4.2020] Das Unternehmen EDV Ermtraud will Behörden bei der Überprüfung von Anträgen für den Bezug der Corona-Soforthilfe unterstützen. Anwender des Gewerbeverfahrens GEVE 4 können per Knopfdruck gesammelte Datenpakete an die landeszentralen Kopfstellen senden.
EDV Ermtraud will Behörden dabei unterstützen, die Rechtmäßigkeit von Förderanträgen für den Bezug der Corona-Soforthilfe des Bundes zu überprüfen. Wie das Unternehmen mitteilt, sind für die zuverlässige Prüfung geeignete Gewerbedaten erforderlich. Die Antragsprozesse sind auf Landesebene verortet, die Anträge werden in der Regel über Plattformen der Landesbanken eingereicht. Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit benötigen die Landesbehörden einen stichtagsbezogenen zentralen Gewerbemeldungsbestand, auf den schnell und einfach Abfragen erfolgen können. Da es mit Ausnahme von Bayern keine zentralen Gewerberegister gebe, unterstützt EDV Ermtraud laut eigenen Angaben interessierte Behörden beim schnellen Aufbau entsprechender Strukturen. Dazu stellt das Unternehmen Städten und Gemeinden, die vor Ort verantwortlich das Gewerberegister führen, Exportfunktionalitäten zur Verfügung. Anwender des Verfahrens GEVE 4 von EDV Ermtraud profitierten dabei von einer automatisierten Umsetzung. Das Gewerbeamt könne auf Knopfdruck gesammelte Datenpakete erzeugen. Die aufbereiteten Gewerbemeldungen aktiver Betriebe werden dann elektronisch an die Spiegeldatenbank in der landeszentralen Kopfstelle übertragen. Die Standardisierung nach XGewerbeanzeige und die Digitalisierung des Gewerbemeldewesens mit GEVE 4 ermöglichen laut Anbieter trotz akuter Problemfelder weiter eine unbürokratische Herangehensweise an die Herausforderung Covid-19.
(ba)
https://www.edv-ermtraud.de
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