[22.4.2020] Auftraggeber des Bundes, der Landes- und der kommunalen Ebene sind jetzt dazu verpflichtet, elektronische Eingangsrechnungen zu akzeptieren. Wie die E-Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene müssen jetzt elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Darauf weist der Verband elektronische Rechnung (VeR) hin. Am 18. April 2020 ist die entsprechende Stufe der europaweiten E-Rechnungspflicht in Kraft getreten. Für Auftraggeber des Bundes gilt diese Pflicht bereits seit November 2019. Die neue Stufe nimmt nicht nur Behörden und Verwaltungen, sondern auch fast alle öffentlichen Unternehmen in die Pflicht. Je nach Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen sie nun elektronische Rechnungen akzeptieren. Wie die elektronischen Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. „Zwar haben sich einige Länder dafür ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes zu nutzen. Doch daneben gibt es nun auch eine ganze Reihe an individuellen Plattformlösungen, die von den Lieferanten bedient werden müssen“, berichtet der VeR-Vorsitzende Stefan Groß. „Einige Bundesländer wie Bayern verzichten sogar komplett auf einen zentralen Rechnungseingang.“ Erschwerend kommt laut VeR hinzu, dass die Rechnungssteller in einigen Bundesländern bereits dazu verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch einzureichen oder es den Behörden freigestellt ist, eine entsprechende Verpflichtung für ihre Lieferanten auszusprechen.
Für Lieferanten des Bundes und Bremens wird die rein elektronische Rechnungsstellung am 27. November 2020 Pflicht, erinnert der VeR. Rechnungsempfangende Stellen des Bundes dürfen ab dann alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als PDF übermittelt werden, zurückweisen.
(ba)
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