[23.4.2020] Das Land Berlin arbeitet daran, dass die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden komplett online durchgeführt werden kann. Einen wichtigen Schritt auf diesem Weg könnte eine neu vorgelegte Verordnung darstellen, die elektronische Schriftformen einschließlich der Antragstellung über Internet-Masken zulässt.
Einen Antrag online einreichen, der vom ersten bis zum letzten Schritt durchgängig digital bearbeitet wird – das ist ein Ziel der Berliner Verwaltung. Das Land arbeitet intensiv daran, dass eine komplette Online-Kommunikation von Bürgern mit Behörden möglich ist, so eine Meldung aus der Senatskanzlei der Hauptstadt. Verschiedene Formanforderungen des Berliner Landesrechts stünden diesem Ziel bisher aber noch entgegen. Ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung sei eine jetzt auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel zur Kenntnis genommene Verordnung, die eine elektronische Schriftform in 47 Rechtsverordnungen des Berliner Landesrechts regelt. Die Vorlage soll nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Die wesentliche Änderung bestehe in der neuen Formulierung „schriftlich oder elektronisch“, sodass neben der Schriftform auch alle elektronischen Formen, einschließlich der Antragstellung über einheitliche Internet-Masken, zugelassen sein sollen. Die Verordnung sei das Ergebnis eines Normenscreenings, das eine Arbeitsgruppe aus allen Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei durchgeführt hat.
Mit der neuen Verordnung werden wichtige Anforderungen aus dem Berliner E-Government-Gesetz (
wir berichteten) umgesetzt, informiert die Senatskanzlei. Dies sehe eine medienbruchfreie, elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden vor.
(co)
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