[13.5.2020] Der Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern liegt dem Landtag zur Beratung vor. Mit der Überarbeitung werden vor allem Neuerungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt.
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern befasst sich in seiner heutigen Sitzung (13. Mai 2020) mit dem Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes. Das teilt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in einer Pressemeldung mit. Die Notwendigkeit der Novelle begründet Digitalisierungsminister Christian Pegel folgendermaßen: „Mit der umfassenden Überarbeitung des Gesetzes von 2015 werden vor allem Änderungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt und konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes.“ Das Gesetz greife die Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen aus dem OZG auf, ihre Leistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die miteinander verknüpft sind. „Wir sind hier gut aufgestellt: Unser MV-Serviceportal ist bereits seit fast einem Jahr online (
wir berichteten). Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich“, berichtet Pegel. Diesen Vorgang ins Digitale zu übersetzen, sei eines der Hauptanliegen der Überarbeitung. Die erforderliche Rechtsgrundlage würde mit dem neuen E-Government-Gesetz geschaffen.
Neue Verfahren testen mit der Experimentierklausel
Darüber hinaus wird mit dem Gesetz weiterhin die EU-Richtlinie umgesetzt, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, meldet das Ministerium. Ebenfalls verpflichtet das Gesetz die Landesbehörden, verwaltungsinterne Abläufe elektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln, wie es das OZG vorsieht. „Auch hier sind wir mit der Umsetzung gut dabei: Bereits seit 2009 haben wir in den Ministerien und der Staatskanzlei das elektronische Aktensystem Domea eingeführt“, berichtet Pegel. Künftig sollen alle Landesbehörden mit einer solchen E-Akte arbeiten. Pegel weiter: „Dafür haben wir einen Nachfolger für Domea ausgeschrieben – das Vergabeverfahren läuft.“ (
wir berichteten)
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Experimentierklausel. Sie soll es ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden, informiert das Ministerium. „Die dauerhafte Änderung oder Streichung solcher Standards erfordert eine sorgfältige – und somit mitunter langwierige – Überprüfung. Um solche Änderungen dennoch einfach mal ausprobieren zu können, gestattet die Klausel den Behörden, kurzzeitig neue Verfahren zu erproben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagt Pegel.
Nachdem sich der Landtag mit der Novelle befasst hat, wird das Gesetz weitere Abstimmungsrunden durchlaufen und laut Ministeriumsangaben voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet.
(sav)
Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Deep Link)
https://www.regierung-mv.de
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