Bund:
Einfacher Zugang zu Familienleistungen


[26.6.2020] Die Beantragung von Familienleistungen soll nicht nur vereinfacht, sondern auch so weit wie möglich digital angeboten werden. Im Fokus stehen zunächst Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung.

Die digitalen Verwaltungsleistungen für Familien sollen Eltern den Weg zum Amt ersparen. Die Bundesregierung hat jetzt den von Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegten Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Der Gesetzesvorschlag wird nun im Bundestag beraten, teilt die Bundesregierung mit. Nach der Beratung im Bundestag müsste auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Das neue Gesetz soll rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die den Zugang zu zentralen Familienleistungen so stark wie möglich vereinfachen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, ermöglicht das Gesetz fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. In einem Zuge könnten Eltern dann künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige – sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen. Ziel ist es laut der Bundesregierung, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Verwaltungskontakte werden gebündelt, die Daten müssen nicht mehrfach eingegeben werden und der Gang zum Amt entfalle. Auf Wunsch der Eltern könnten erforderliche Daten stattdessen zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise zu erbringen. Die Verwaltung biete Eltern damit eine komfortable und zeitsparende Möglichkeit, erforderliche Nachweise durch einen behördenübergreifenden Datenaustausch zu erbringen.

Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung

„Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wird heute ein Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung ermöglicht“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Mit dem Fokus der Vereinfachung von Nachweispflichten geht der Gesetzentwurf sogar über die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes hinaus und stellt einen wichtigen Baustein hin zu einer nutzerfreundlichen, digitalen Verwaltung in Deutschland dar, so der Bericht der Bundesregierung. „Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung“, betont Bundesinnenminister Seehofer.
Entscheidendes Element des Gesetzes ist die Regelung des elektronischen Datenaustauschs, teilt das BMI mit. Am Beispiel der Familienleistungen zeige sich, dass Behörden an vielen Stellen notwendige Daten untereinander abrufen können und Bürger keine Nachweise mehr selbst einreichen müssen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung würden auf Wunsch der Eltern zum elektronischen Datenaustausch ermächtigt, womit auch mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern entfallen.
Spätestens im Jahr 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden.
Das Gesetz, das mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern berührt, sei arbeitsteilig vom BMI und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelt worden. Der Gesetzentwurf enthält auch Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis, so das BMI. (co)

https://www.bundesregierung.de
https://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Politik, Bund, BMI, Familienleistungen, OZG

Bildquelle: Cathy Yeulet/123rf.com

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