[16.7.2020] Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat eine Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten vorgenommen und dabei datenschutzrechtliche Mängel aufgedeckt, die eine rechtskonforme Nutzung der Dienste unmöglich machen.
In Zeiten der Corona-Pandemie haben sich auf beruflicher Ebene Videokonferenzen durchgesetzt, mit deren Hilfe das Gebot der sozialen Distanz einzuhalten war. Zoom, Cisco Webex, Google Meet, GoToMeeting oder die Microsoft-Produkte Teams und Skype hielten Einzug in Unternehmen und Behörden. Von Anfang an war ihr Einsatz von datenschutzrechtlichen Bedenken geprägt. Jetzt hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk eine Kurzprüfung veranlasst, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine rechtskonforme Nutzung der Dienste nicht möglich ist. Die Datenschutzbeauftragte hat die Verantwortlichen in Berlin aufgefordert, Videokonferenzdienste nur zu nutzen, wenn mit den Anbietern von den Standardbedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden können.
Insbesondere personenbezogene Daten spielen bei der Durchführung von Videokonferenzen eine Rolle, da das gesprochene Wort Informationen über einzelne Personen enthalten kann. Darüber hinaus fallen bei der Durchführung von Videokonferenzen auch Daten über die Teilnehmer, die Zeit und den Ort an. Ein wesentliches Risiko bestehe darin, dass bei einer Videokonferenz unbefugt mitgehört oder die Inhalte aufgezeichnet und weiterverwendet werden könnten. Dieser Vorwurf ging insbesondere an die Adresse von Zoom, wo es anfangs tatsächlich möglich war, sich in fremde Videokonferenzen einzuwählen. Der Fehler wurde mit einem Zugangscode zunächst behoben.
Umfängliche Übersicht
Die Berliner Datenschützerin hatte bereits Anfang April 2020, als zahlreiche Arbeitgeber ihre Angestellten ins Homeoffice geschickt hatten, einen Leitfaden zu sicheren Videokonferenzen veröffentlicht und darin unter anderem vor Zoom und den Microsoft-Produkten gewarnt. Nach Protesten von Microsoft wurde der Leitfaden zunächst von der Website entfernt, um nach einer Überprüfung des inhaltlichen Änderungsbedarfs unverändert wieder zu erscheinen.
Anfang Juli ist nun im Rahmen einer Kurzprüfung eine umfängliche Übersicht über die Videokonferenzdienste erschienen, inklusive Zuweisung von farbigen Ampeln, ob sie den rechtlichen und technischen Vorgaben entsprechen. Keiner der 17 überprüften Videodienste hat eine grüne Unbedenklichkeitsampel erhalten. Stattdessen hat die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen empfohlen und hierzu auch Empfehlungen abgegeben. Die Anbieter müssten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vollständig weisungsgebunden arbeiten und dürften personenbezogene Daten nicht zu eigenen Zwecken oder Zwecken Dritter weiterverarbeiten. Dies ist vor allem bei US-Videokonferenzanbietern wohl weitgehend ausgeschlossen.
Für die Durchführung von datenschutzkonformen Videokonferenzen ist auch eine Checkliste erschienen, anhand derer Unternehmen und Behörden prüfen können, ob eine Telefonkonferenz nicht ausreicht, ob ein eigener Dienst mit Open Source Software mit „verhältnismäßigem Aufwand“ bereitgestellt werden kann oder ob eine Lösung eines EU-Anbieters mit Server-Standort im europäischen Wirtschaftraum verfügbar ist. Datenschutzbeauftragte Smoltczyk appelliert an Berliner Verantwortliche: „Auch in dieser Zeit einer extrem beschleunigten und teilweise auch überstürzten Digitalisierung der Arbeitswelt muss der Schutz personenbezogener Daten immer mitgedacht werden.“
Helmut Merschmann
Zur Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten durch die BlnBDI (Deep Link)
https://www.datenschutz-berlin.de
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