[20.7.2020] Bei der Digitalisierung sind die Kommunen auf Bundesgelder angewiesen. Diese sind vielerorts aber noch nicht angekommen, die Digitalisierung kommt deshalb nicht überall voran. Auch mit Blick auf die zeitlichen Fristen der OZG-Umsetzung mahnt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund zur schnellen Auszahlung der Mittel.
Viele Projekte rund um das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind bereits auf den Weg gebracht. Nun muss die Umsetzung in den Kommunen folgen. Das Problem: Nicht erst seit der Corona-Pandemie fehlen vielerorts die Mittel, da weder Bund noch Land Gelder bereitgestellt haben. Darauf weist jetzt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hin. Modellprojekte allein reichen für eine flächendeckende OZG-Umsetzung bis zum Jahr 2022 nicht. Schon die erste Umsetzung werde die Kommunen über 180 Millionen Euro und somit circa 22,50 Euro je Bürger kosten. Die Kosten beim Land lägen ebenfalls in diesem Bereich. Dabei handelt es sich laut NSGB um Kosten für Software, Anpassungen, Installation, Umstellung, Schulung der Mitarbeiter und die Einbeziehung der Bürger sowie Unternehmen. Laufender Wartungs- und Schulungsaufwand kämen hinzu. Ohne die Mittel des Bundes werden sich die geplanten Prozesse deshalb nicht realisieren lassen und die Projekte krachend scheitern, warnt der kommunale Spitzenverband. Denn in Anbetracht der kompletten Nicht- oder Unterfinanzierung sowie der coronabedingt zusätzlich desolaten Haushaltslagen seien die Kommunen zum Sparen angehalten und müssten die Umsetzung möglicherweise zurückstellen.
„Ein fatales Zeichen für die Zukunft der Digitalisierung in Deutschland“, sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds. Dabei hätten die Städte und Gemeinden in Niedersachsen erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundestag die Digitalisierung der Verwaltung mit drei Milliarden Euro zugunsten der OZG-Umsetzung voranbringen will, sagt Bullerdiek. „Im Koalitionsausschuss wurde dies unter Ziffer 41 vereinbart, der besagt, dass das OZG jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden soll. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept Einer für alle flächendeckend umsetzen.“
Diese Mittel – drei Milliarden Euro bundesweit und 300 Millionen Euro für Niedersachsen –, die über das Konjunkturpaket dafür vorgesehen sind, könnten das Projekt Digitalisierung retten, heißt es vonseiten des NSGB weiter. „Gerade auch in Anbetracht der zeitlichen Ziele des Gesetzes – vorgesehen ist eine Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022 – und des Umfangs der noch zu erledigenden Arbeiten ist es aber äußerst wichtig, dass die Gelder schnellstens nach Einwohnerzahl auf die Länder und die Kommunen verteilt werden, damit noch ausreichend Zeit für die Umsetzung vor Ort bleibt“, sagt Bullerdiek.
(ve)
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