[27.7.2020] Schulträger können Mittel aus dem DigitalPakt Schule rascher abrufen, weil der Bund beim Antragsverfahren auf die obligatorischen Medienentwicklungspläne verzichtet. Diese können nachgereicht werden.
Der Bund ermöglicht den Ländern und Schulträgern ein praktikableres Antragsverfahren zur Umsetzung des DigitalPakts Schule: Zukünftig können Schulträger ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. Dies teilt das Kultusministerium Baden-Württemberg mit. Angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie sollen die Schulträger und Schulen mit einer schlanken Antragstellung entlastet werden. Auf diese Weise soll es Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft ermöglicht werden, die Mittel schneller zu beantragen. Der Medienentwicklungsplan bleibe aber ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel des DigitalPakts Schule zu erhalten.
Die Medienentwicklungspläne sind wichtig, um den Medieneinsatz systematisch zu planen und die Fördermittel auch sinnvoll einsetzen zu können, so das Kultusministerium Baden-Württemberg. Für die Schulen und Schulträger bedeuten sie aber auch einen hohen zeitlichen Aufwand, der in der Corona-Pandemie an vielen Schulen zunächst zurückgestellt werden musste.
Bislang hatten die Schulträger den Medienentwicklungsplan bereits obligatorisch bei der Antragstellung einzureichen. Der Bund habe zwischenzeitlich bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist. „Wir rechnen damit, dass dies den DigitalPakt beschleunigen und das Antragsvolumen rasch ansteigen wird“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann.
(hm)
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