[30.7.2020] Als erstes Bundesland ermöglicht Hessen die digitale Beantragung und Bearbeitung von ALG II und erfüllt damit einen Meilenstein aus dem Arbeitsheft des Onlinezugangsgesetzes.
Hessen digitalisiert seine Jobcenter gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) und ermöglicht als erstes Bundesland die elektronische Beantragung und Bearbeitung von ALG II. Bereits in drei Kommunalen Jobcentern (KJC) steht der Online-Dienst zur digitalen Bearbeitung von Arbeitslosengeld-II-Anträgen zur Verfügung, in fünf weiteren ist er in Vorbereitung. Dies teilt das hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung mit. Inzwischen können alle 104 kommunalen Jobcenter in Deutschland die erste Version des digitalen Antrags nutzen (
wir berichteten). Damit werden sowohl die kommunalen Jobcenter als auch Millionen von Antragstellern entlastet. Coronabedingt sind die Fallzahlen für ALG II gestiegen, sodass die Digitalisierung des Online-Services kurzfristig beschleunigt wurde.
Staatssekretär und CIO in Hessen, Patrick Burghardt, erklärt: „Hessen hat sich im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und seiner Digitalisierungsstrategie intensiv bei der Umsetzung des Arbeitslosengeld-II-Antrags eingebracht und frühzeitig die Federführung zur Entwicklung des ALG-II-Online-Antrags übernommen. Gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen konnten wir die digitale Beantragung des Antrags zügig umsetzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, quasi das digitale Rathaus nach Hause zu bringen, damit Behördengänge einfach und bequem rund um die Uhr erledigt werden können.“
Wie das Digitalministerium ausführt, zeichnet sich der Online-Antrag im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus. Er sei übersichtlich gestaltet, relevante Informationen würden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte lieferten Erklärungen und seien leicht verständlich. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Anschließend werde der Antrag elektronisch und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt.
(hm)
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