[12.8.2020] Gemeinnützige Vereine, die durch Corona in Geldnot geraten sind, können online Unterstützung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Umsetzung besorgte Materna, gehostet wird die Lösung beim Landesbetrieb IT.NRW.
Für gemeinnützige Vereine aus Nordrhein-Westfalen gibt es trotz Corona-Krise gute Nachrichten: Sie können bei wirtschaftlichen Engpässen oder drohender Zahlungsunfähigkeit Hilfe beim Land beantragen. Die Leistung gehört zum Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, möglich sind Zuschüsse bis zu 15.000 Euro. Der Auftrag zur Umsetzung dieses Online-Antragsverfahrens ging an Materna. Das Verfahren ist laut Unternehmensangaben OZG-konform, lehnt sich an das NRW-Soforthilfe-Formular an und basiert auf der Formular-Management-Lösung Lucom Interaction Platform (LIP). Gehostet wird es beim Landesbetrieb IT.NRW.
Verantwortlich für die Bearbeitung der Online-Anträge sind die Bezirksregierungen, abhängig vom Sitz des jeweiligen Antragstellers. Die eingehenden Anträge können bei den Bezirksregierungen übersichtlich bearbeitet und beispielsweise nach dem jeweiligen Status gefiltert werden. So sind schnelle Entscheidungen möglich.
Alle Bezirksregierungen arbeiten nach Angaben von Materna mit der Formular-Management-Lösung LIP. Diese erlaubt einen durchgängig digitalen Prozess von der Antragstellung über die Bearbeitung bis zur Entscheidung, unter anderem auch mit Plausibilitätsprüfungen.
(sib)
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