[14.8.2020] Die Teilnahme an der Initiative Open Government Partnership umfasst auch das Einreichen von Zwischenberichten. Ein solcher liegt nun im Entwurf für Deutschland vor. Seine Kommentierung läuft über die zweite Augusthälfte.
Die Regularien der Open Government Partnership (OGP) sehen vor, dass die Berichte zur Umsetzung der Nationalen Aktionspläne jeweils einer mindestens zweiwöchigen Kommentierungsphase zu unterwerfen sind. Im September 2019 hatte der Bund den zweiten Nationalen Aktionsplan beschlossen (
wir berichteten), nun liegt der Entwurf zum Zwischenbericht über dessen Umsetzung vor. Das ist auf der Website von Open Government Deutschland zu lesen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Einzelpersonen und Initiativen werden um Kommentare und Stellungnahmen gebeten. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht an der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt waren. Bis Ende August 2020 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem jetzt vorliegenden Dokument (Vorentwurf eines Zwischenberichts über die Umsetzung des 2. Nationalen Aktionsplans 2019 – 2021 im Rahmen der Teilnahme an der OGP) einzureichen, welches auch die Beiträge der Länder enthält.
Danach sollen die Eingaben den Ressorts zur Verfügung gestellt werden, damit sie bei der Finalisierung des Entwurfs berücksichtigt werden können. Eingaben, die sich auf Beiträge der Länder beziehen, werden diesen zur Verfügung gestellt. Anschließend soll der Zwischenbericht bei der OGP eingereicht und in barrierefreier Form veröffentlicht werden.
(sib)
Vorentwurf des Zwischenberichts zum Zweiten Nationalen Aktionsplan im Rahmen der OGP (PDF; 1,2 MB) (Deep Link)
https://www.open-government-deutschland.de
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