[25.9.2020] Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Registermodernisierung beschlossen. Damit wird die bekannte Steuer-Identifikationsnummer in die Verwaltungsregister eingeführt werden, um das Once-Only-Prinzip zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze – das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) – beschlossen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, soll die bekannte Steuer-Identifikationsnummer als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt werden, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bereitgestellt werden. Die eindeutige Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal in Verwaltungsvorgängen soll dazu beitragen, das Once-Only-Prinzip umzusetzen und somit die Bürger bei Behördenangelegenheiten entlasten. Mit der eindeutigen Identifikation soll der Austausch notwendiger Informationen digital durch die Behörden selbst erfolgen, Verwechslungen sollen ausgeschlossen sein. Gleichzeitig sollen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Über ein neues Datencockpit sollen Bürger den Datentransfer kontrollieren können.
(sib)
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