Mecklenburg-Vorpommern:
Änderung des EGovG beschlossen


[30.10.2020] Dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag zugestimmt. Es soll so an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht angepasst werden. Beispielsweise hat die E-Rechnung nun einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen.

Das E-Government Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns wurde an Bundes- und EU-Recht angepasst. Der Landtag hat jetzt dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Das teilt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern mit. „Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an“, erklärt Digitalisierungsminister Christian Pegel. „Damit hat die E-Rechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das so genannte E-Government.“ Im Mai dieses Jahres hat Pegel dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. In den vergangenen Monaten hätten die Landtagsausschüsse darüber beraten. Nun sei die abschließende Abstimmung erfolgt.

E-Rechnung statt Papier

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird laut Ministerium die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit würden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. Pegel erläutert: „E-Rechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann –, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können.“

Neue Wege ausprobieren

Mit einer neuen Experimentierklausel soll es das EGovG ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwendig genehmigen lassen müssen“, erklärt der Minister. „Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden.“

Digitale Leistungen und Sicherheit

Das Gesetz greift laut Minsterium insbesondere die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 elektronisch über Verwaltungsportale anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.
„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Zentraler Baustein

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen, informiert das Ministerium. Für bestimmte Anträge bei Behörden sei bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, berichtet Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so der Minister weiter.

Effektiv helfen

„Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, sagt Pegel, der damit eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“ (co)

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em

Stichwörter: Politik, Mecklenburg-Vorpommern, E-Government-Gesetz, E-Rechnung



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