[22.12.2020] 55 Millionen Euro erhält das Land Brandenburg an Fördergeldern für den Ausbau von Mobilfunknetzen in unterversorgten Gebieten. Die deutschen Beihilfen wurden jetzt durch die EU-Kommission genehmigt.
Die Europäische Kommission hat jetzt deutsche Beihilfen in Höhe von 55 Millionen Euro zum Ausbau von Mobilfunknetzen in unterversorgten Gebieten in Brandenburg genehmigt. „Wir haben eng mit den deutschen Behörden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder in die Gebiete gelenkt werden, in denen der Bedarf an einer besseren Konnektivität besonders groß ist“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Heute ist uns mehr denn je bewusst, wie wichtig es ist, Ungleichheiten und die digitale Kluft zu verringern.“ Die von Deutschland angemeldete Regelung soll laut der EU-Kommission den Bau der physischen Infrastruktur fördern, die für den Ausbau hochleistungsfähiger Mobilfunknetze im Land Brandenburg erforderlich ist. So sollen Beihilfen für die Errichtung der passiven Infrastrukturen, wie etwa Masten, unbeschaltete Glasfaserleitungen, Leerrohre und Stromanschlüsse, sowie für die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten gewährt werden. Damit werde die Bereitstellung von mindestens 4G-Mobilfunkdiensten in Gebieten unterstützt, in denen derzeit entweder überhaupt keine Mobilfunkdienste oder bestenfalls 2G-Dienste verfügbar sind und in denen in den kommenden drei Jahren voraussichtlich kein privates Unternehmen entsprechende Investitionen tätigen wird.
Direkte Zuschüsse für Bau und Betrieb
Mobilfunknetzbetreiber und spezialisierte Bauunternehmen sollen Zuwendungen in Form direkter Zuschüsse für den Bau oder Betrieb der mobilen Infrastruktur erhalten. Die Beihilfen würden auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt. Die geförderte Infrastruktur werde für alle interessierten Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zugänglich sein. Darüber hinaus müssten sich die Mobilfunknetzbetreiber verpflichten, die Beihilfen nur für den Mobilfunkausbau in Gebieten zu verwenden, in denen sie derzeit keine Versorgungsauflagen zu erfüllen haben – dies gewährleiste den Mehrwert der Maßnahme. Da die Maßnahme die Versorgung mit mindestens 4G-Mobilfunkdiensten in Gebieten sicherstellen werde, die derzeit bestenfalls mit 2G-Technologie versorgt sind, soll die Regelung zu einer wesentlichen Verbesserung der Konnektivität führen.
Daher sei die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), im Einklang stehe und zur Erreichung der in der Mitteilung „Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ dargelegten strategischen Zielen der EU beitrage.
(co)
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