[19.1.2021] In Hessen ist es jetzt in einem zweiten Landkreis möglich, die Fahrerlaubnis online zu beantragen. Seit Herbst 2020 läuft in dem Bundesland ein Pilotprojekt dazu.
Im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis können Führerscheinanwärter ihre Fahrerlaubnis künftig online beantragen, ohne sich auf den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde machen zu müssen. Das berichtet jetzt das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Seit September 2020 läuft bereits in einem anderen hessischen Kreis, dem Main-Kinzig-Kreis, ein Pilotprojekt zur Online-Beantragung von Führerscheinen (
wir berichteten). Der digitale Führerscheinantrag ist eine von vielen Leistungen, die im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisiert werden sollen. Hessen übernahm bundesweit die Federführung für dieses OZG-Themenfeld.
Digital zu beantragen sind laut Ministerium Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Antragsteller müssen – um sich zu authentifizieren – die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 installiert haben. Ein NFC-fähiges Smartphone könne als Lesegerät dienen. Das erforderliche biometrische Lichtbild kann hochgeladen oder sogar als Selfie mit dem Smartphone aufgenommen werden. Auch die Unterschrift und alle übrigen Nachweise lassen sich digital erfassen.
Im Laufe des Jahres 2021 soll der digitale Führerscheinantrag allen hessischen Fahrerlaubnisbehörden zur Verfügung stehen. Auch soll das „Begleitete Fahren ab 17“ online beantragt werden können.
(sib)
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