Thüringen:
Zwei OZG-Schwerpunkte


[27.1.2021] Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip wird Thüringen zwei Schwerpunkte bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angehen. Das haben jetzt Thüringens CIO Hartmut Schubert und Bundes-CIO Markus Richter besprochen.

Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip übernimmt Thüringen zwei Schwerpunkte bei der bundesweiten OZG-Umsetzung. Konkrete Projekte für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Thüringen haben jetzt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, Hartmut Schubert, und Bundes-CIO Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), abgesprochen. Wie das Thüringer Finanzministerium mitteilt, sollen zwei Schwerpunkte im Freistaat angesiedelt werden. Zum einen werde Thüringen ausgewählte Online-Antragsverfahren entwickeln. „Die Thüringer Minister und ihre Ressorts sind nun gefordert in ihrem Fachbereich aus einer Projektliste Online-Antragsverfahren zu wählen, die sie in Eigenregie umsetzen“, erläutert Schubert das Vorgehen. „Hierfür stehen umfangreiche Projektmittel des Bundes zur Verfügung. Dabei werden die fertig entwickelten Online-Leistungen dann allen Bundesländern zur Nachnutzung angeboten. Dieses Einer-für-Alle-Prinzip bei der OZG-Umsetzung soll die Digitalisierung in Deutschland beschleunigen.“ Als besondere Aufgabe soll Thüringen außerdem die Einführung zentral zur Verfügung gestellter Online-Verwaltungsleistungen in den Kommunen erproben (wir berichteten). Dazu wurde in Thüringen eine enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen vereinbart. Erste Pilotkommunen haben sich für diese Aufgabe bereits gemeldet, berichtet das Finanzministerium. Thüringen habe das Fehlen eines Konzepts für die flächendeckende Einführung digitaler Verwaltungsleistungen seit Jahren gegenüber dem Bund angemahnt. „Nun stellen wir uns der Verantwortung“, sagt Schubert. „Der Freistaat und die Thüringer Kommunen können digitale Vorreiter werden.“ (ve)

https://www.thueringen.de

Stichwörter: Politik, OZG, Thüringen, Einer-für-Alle-Prinzip



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