[8.4.2021] Am 6. April ist das Registermodernisierungsgesetz verkündet worden. Damit kann der stufenweise Aufbau der entsprechenden IT-Architektur beginnen.
Das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze, das so genannte Registermodernisierungsgesetz (RegMoG), ist am 6. April 2021 verkündet worden. Mit dem RegMoG soll es möglich werden, Verwaltungsdaten sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zuzuordnen. Als veränderungsfestes Ordnungsmerkmal dient die Steuer-ID. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun stufenweise beginnen, die ID-Nummer somit nach und nach für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) genutzt werden. Da Daten, die bereits in Registern gespeichert sind, künftig nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden müssen, kann die Bundesregierung mit dem RegMoG außerdem das Once-Only-Prinzip verwirklichen. Das soll nicht zuletzt die Qualität der Registerdaten steigern. Ferner werde die Identifikationsnummer in der Statistik wirksam sein. Gegenüber den aktuellen Zensusrunden spart ein registerbasierter Zensus laut BMI über eine Milliarde Euro.
Im Bundesrat stimmten am 5. März 2021 zwölf von sechzehn Bundesländern für das Registermodernisierungsgesetz (
wir berichteten). Es habe vier Enthaltungen und keine Gegenstimmen gegeben.
(ve)
https://www.bmi.bund.deWeitere Informationen zum Registermodernisierungsgesetz (Deep Link)
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