KGSt / Hamburg:
Mehr Budgetierung wagen


[28.4.2021] Hamburg hat rund sieben Jahre nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNH-Gesetz – SNHG) die gesetzlich erforderliche Evaluation vorgelegt.

Die Evaluation der Stadt Hamburg steht zum Download bereit. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat rund sieben Jahre nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens (SNH-Gesetz – SNHG) die gesetzlich erforderliche Evaluation vorgelegt. Das teilt jetzt die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) mit. Das SNHG betone die Forderung nach mehr Transparenz und Generationengerechtigkeit und soll zu einer besseren Vergleichbarkeit und Verwaltungssteuerung beitragen. Für die Evaluation sei vor allem die Finanzbehörde Hamburg zuständig gewesen. Sie sei unter anderem in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück durchgeführt worden und in Anlehnung an den internationalen Bewertungsrahmen Public Expenditure and Financal Accountability Frameworks (PEFA) erfolgt. Die Ergebnisse wurden in einem Erfahrungsbericht zusammengestellt und mit den Umfrageergebnissen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zur Durchführung von Reformen in Beziehung gesetzt, die das Haushalts- und Rechnungswesen betreffen.

Planungs- und Steuerungsinstrument

Demnach verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg neben der doppischen Haushaltsrechnung auch über eine Haushaltsplanung, die mit Leistungszielen verknüpft ist, informiert die KGSt. Diese Form der Leistungsbudgetierung lasse sich entlang der OECD-Klassifikation als Presentational Performance Budgeting einordnen und werde als sehr fortschrittlich angesehen. Um die nächste Entwicklungsstufe (Managerial Perfomance Budgeting) erreichen zu können, sei es notwendig, vor allem die Budgetierung als Planungs- und Steuerungsinstrument zu stärken.

Fünf Handlungsfelder

Hierzu seien fünf Handlungsfelder identifiziert worden: Die Verbesserung der strategischen Haushaltssteuerung, indem ein gesamtstädtisches Zielsystem eingeführt und ein Management-Informationssystem errichtet wird; die Stärkung der Wirkungsorientierung durch die Weiterentwicklung von Zielen mit hoher Steuerungsrelevanz zu Wirkungszielen mit enger Verknüpfung von Fach- und der Ressourcenkennzahlen; die Ausweitung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung durch Etablierung einer durchgehenden Budgetierung; die Beschleunigung des Berichtswesens durch Automatisierung und gleichzeitige Bereitstellung interaktiver Berichtsformate sowie die Verbesserung der Transparenz zum Investitionsgeschehen durch Weiterentwicklung der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung und -steuerung.

Wirkungsorientierte Haushaltssteuerung

Einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung eines Management-Informations-Systems oder die Orientierung an den 17 UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) im Rahmen einer wirkungsorientierten Haushaltssteuerung würden bereits umgesetzt oder befinden sich in Planung. Die im Erfahrungsbericht aufgezeigten Ansätze zur Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens sind laut KGSt für alle Kommunen wichtige und richtige Impulse zur Optimierung der Steuerungsinstrumente, die es in finanziell herausfordernden Zeiten braucht. (co)

Zum Download der Online-Publikation „Erfahrungsbericht Doppik weiter denken. Mehr Budgetierung wagen.“ (Deep Link)
https://www.kgst.de

Stichwörter: Finanzwesen, Hamburg, KGSt, Haushaltswesen

Bildquelle: www.hamburg.de

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