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Bargeldlose Bezahlung in Kommunen


[2.6.2021] Bargeldloses Bezahlen gehört in den meisten Kommunen zum Alltag. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) und der Initiative Deutsche Zahlungssysteme (IDZ).

Mit kontaktlosen Bezahlangeboten liegen Kommunen im Trend. Ob bei der Ausstellung des Reisepasses, an der Kasse im Schwimmbad oder während des Betankens des E-Autos: Bargeldlose Zahlungen, beispielsweise per girocard oder Kreditkarte, sind heute in vielen Kommunen möglich. Darauf weist jetzt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hin. In knapp jeder fünften Kommune habe die Corona-Pandemie das Bestreben nach bargeldloser Bezahlung verstärkt. Das zeige eine infas quo-Umfrage der Initiative Deutsche Zahlungssysteme (IDZ) in Kooperation mit dem DStGB. Im Januar und Februar 2021 wurden dazu Kommunen online befragt. „Die Pandemie wirkt als Katalysator und hat eine neue Dynamik in die Digitalisierungsprozesse gebracht, gerade auch beim Bezahlen. Nach der aktuellen Umfrage von IDZ und DStGB wurde in jeder zweiten Kommune in der Pandemie deutlich mehr bargeldlos bezahlt“, berichtet DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

girocard auf Platz eins

Insbesondere bei der bargeldlosen Bezahlung in der Verwaltung sind Kommunen laut DStGB bereits gut aufgestellt. Knapp neun von zehn Kommunen setzen sie dort ein – egal in welcher Form. 2014 wurden die Kommunen ebenfalls zum Status-quo und zu künftigen Potenzialen moderner Bezahlsysteme befragt. Damals boten 70 Prozent die bargeldlose Zahlung an. Auch wenn die größeren Kommunen beim Einsatz elektronischer Zahlungssysteme oftmals Vorreiter waren, stehen ihnen kleinere kaum noch nach, berichtet der DStGB weiter. Fast jede Kommune mit 50.000 Einwohnern und mehr (96 Prozent) setze die bargeldlose Bezahlung in der Verwaltung ein. Bei den Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern seien es 79 Prozent. Mit Blick auf die Zahlungssysteme zeige sich gerade in den Bürgerämtern ein sehr deutliches Bild: Die girocard, die Bezahlkarte der deutschen Banken und Sparkassen, stehe damals wie heute auf Platz eins der elektronischen Zahlmöglichkeiten und sei somit nach dem Bargeld die beliebteste Bezahlform. Darauf folgen die Überweisung/Rechnung, der elektronische Lastschrifteneinzug sowie die Kreditkarte.

Kontaktloses Bezahlen ist gefragt

Werden Dienstleistungen in der Verwaltung mit der girocard beglichen, dann geschieht dies laut Umfrage meist noch mit Stecken der Karte und PIN-Eingabe (78 Prozent). Verbraucher zahlen laut DStGB inzwischen jedoch bevorzugt kontaktlos. Der kommunale Spitzenverband verweist dazu auf die aktuelle Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft: 60 Prozent aller girocard-Transaktionen werden demnach berührungslos getätigt, rund 90 Prozent der Terminals sind kontaktlosfähig. In den Kommunen setze bisher über die Hälfte aller, die die girocard-Zahlung in ihren Bürgerämtern möglich machen, auch auf die berührungslose Variante. Doch auch abseits der Verwaltung sehen Kommunen in vielerlei Anwendungsbereichen Chancen für den Einsatz der elektronischen Bezahlung: Waren es 2014 vorrangig Erlebnis- und Schwimmbäder, Büchereien sowie Parkscheinautomaten, hat sich dieses Bild deutlicher in den Anwendungsbereich der Mobilität verschoben, teilt der DStGB mit. Erlebnis- und Schwimmbäder führen die Liste demnach weiter an, dicht gefolgt von Stromtankstellen für Elektroautos und Parkscheinautomaten sowie vom öffentlichen Personennahverkehr. Obwohl die bargeldlose Bezahlung im Mobilitätsbereich von Kommunen als sinnvoll erachtet werde, bestehe noch Ausbaupotenzial beim Angebot: An den E-Ladesäulen beträgt die Akzeptanz der girocard laut Aussage der Kommunen 45 Prozent, an Parkscheinautomaten seien es nur 15 Prozent. Bei beiden spiele die Bezahlung via App bereits eine entscheidende Rolle.

Weiterhin Ausbaupotenzial vorhanden

Generell bestehe beim Angebot digitaler Dienstleistungen noch Nachholbedarf, konstatiert der DStGB: Gaben vor sieben Jahren Kommunen an, dass 13 Prozent der Dienstleistungen online genutzt und auch bezahlt werden können, seien es heute 20 Prozent. Weitere 18 Prozent geben an, dass Dienstleistungen bereits online genutzt aber noch nicht bezahlt werden können. DStGB-Hauptgeschäftsführer Landsberg kommentiert: „Kommunale Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Ausstellung einer Geburtsurkunde, werden wann immer rechtlich möglich künftig auch digital angeboten werden. Es ist aber ein Prozess, der Zeit benötigt und zwingend auch durch einen flächendeckenden Breitband-Ausbau bis zur letzten Milchkanne begleitet werden muss. Hier ist Tempo zu machen. Die Nachfrage nach elektronischen Verwaltungsleistungen steigt schließlich und Homeoffice ohne schnelles Internet ist schlicht nicht möglich. Insofern wirkt die Corona-Pandemie auch hier als Beschleuniger für ohnehin notwendige Transformationsprozesse.“
Ingo Limburg, Vorstandsvorsitzender der IDZ fasst zusammen: „Mit dem Angebot innovativer Bezahlmöglichkeiten modernisieren Kommunen nicht nur ihr Image, sie begegnen auch dem Wunsch der Bürger, vermehrt mit Karte und vor allem auch kontaktlos zahlen zu können.“ Während die bargeldlose Bezahlung in der Verwaltung heute bereits vielerorts angeboten wird, müsse die Kontaktlostechnologie noch stärker Einzug in die Behörden und Ämter finden.
Weitere Ergebnisse der Studie finden sich in einem Exposé und in der neuen Ausgabe des IDZ-Vereinsmagazins ProChip. (ve)

Exposé der Studie (PDF; 1,2 MB) (Deep Link)
Hier können die ProChip-Magazine heruntergeladen werden (Deep Link)


Stichwörter: Payment, DStGB, IDZ

Bildquelle: PV Productions / 123rf.com

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