[4.6.2021] Die Europäische Union hat eine landeseigene Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Diese will in Gebieten mit unzureichender Versorgung Mobilfunkmasten errichten, die dann an Mobilfunkanbieter vermietet werden sollen.
Die Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union hat das Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Mobilfunkausbau in unterversorgten Gebieten und damit für die landeseigene Funkmasten-Infrastruktur-Gesellschaft genehmigt. Die Gesellschaft will in jenen Gebieten Mobilfunkmasten errichten, die dann an die Mobilfunkanbieter vermietet werden sollen. Dies gab das Landesministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung jetzt bekannt. Das geplante Vorgehen stehe mit den Vorschriften des europäischen Beihilferechts im Einklang, weil damit ein Marktversagen behoben und ein geeignetes politisches Instrument zur Schließung von Lücken in der Mobilfunknetzversorgung eingesetzt werde, erläutert der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes, Christian Pegel. Der Antrag sei im Sommer 2020 in Brüssel eingereicht worden.
Die EU-Entscheidung gebe auch das weitere Vorgehen vor: In einer Markterkundung müssen die Mobilfunkunternehmen befragt werden, ob sie planen, innerhalb der drei kommenden Jahre auf Standorten, die das Land für den Bau der landeseigenen Funkmasten vorgesehen hat, eigenwirtschaftlich Mobilfunkmasten zu errichten. Für solche Standorte sei der Bau eines Mobilfunkmastes durch das Land dann ausgeschlossen. Dieses Verfahren sei auch deswegen sinnvoll, so Pegel, weil das Gutachten über die Versorgung Mecklenburg-Vorpommerns, das dem Antrag zugrunde lag, mehr als zwei Jahre alt sei. Diese Markterkundung habe die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die bereits im August 2020 gegründet wurde (
wir berichteten), bereits vor Zugang des EU-Bescheids vorbereitet, sodass damit jetzt unmittelbar begonnen werden könne, so Pegel. Einen knappen Monat nach Beginn der Markterkundung solle klar sein, wo tatsächlich neue Masten mit Landesmitteln errichtet werden dürfen, um M-V flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen.
Sofort im Anschluss an die Erkundung soll die Gesellschaft beginnen, sich mit den Mobilfunkanbietern detailliert abzustimmen, die Grundstücke – vorzugsweise auf landeseigenem Boden – auszuwählen sowie die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Erhebungen der Mobilfunkanbieter zufolge dauert der Bau eines Funkmasts von der ersten Planung bis zur Fertigstellung im Schnitt um die zwei Jahre. Er hoffe, dass es dank der guten Vorbereitung deutlich schneller gehe, bis die ersten Masten eingeweiht und vermietet werden können, so Christian Pegel.
(sib)
Pressemitteilung der EU zur Entscheidung (Deep Link)
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