E-Government in Europa:
Der Blick gen Norden


[2.8.2021] Um die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, richtet sich der Blick immer stärker nach Norden – gelten skandinavische Länder wie Dänemark hierbei doch als Vorreiter. Aber lassen sich Lösungen aus dem Nachbarland überhaupt auf Deutschland übertragen?

Dänemark ist ein Leuchtturm bei der Digitalisierung. Während in Deutschland die Verwaltungsdigitalisierung nur langsam vorankommt, setzen sich Estland und die skandinavischen Länder als Vorreiter immer weiter ab. Daher richtet sich der Blick aus Deutschland verstärkt auf diese Länder, in der Hoffnung von den dortigen Erfolgen lernen zu können; insbesondere mit dem Nachbarland Dänemark steht Deutschland im engen Erfahrungsaustausch. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der dänischen und der deutschen E-Government-Strategie bestehen und inwiefern der Blick in die Ferne die Verwaltungsdigitalisierung vor Ort tatsächlich positiv anstoßen kann.
Diesen Fragen geht die Kurzstudie „Nationale E-Government-Strategien: Deutschland und Dänemark im Vergleich“ des Nationalen E-Government Kompetenzzen­trums (NEGZ) nach. In der Studie werden die Nationale E-Government-Strategie Deutschlands und die dänische Strategie „A stronger and more secure digital Denmark“ als jeweils richtungsweisende und politikbestimmende Rahmenwerke analysiert und verglichen – sowohl mit Blick auf formale als auch auf inhaltliche Aspekte. Hieraus ergeben sich spannende Einblicke in Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Strategien und somit in die länderspezifischen Perspektiven auf die Verwaltungsdigitalisierung.

Historisch gewachsenes Verständnis von Digitalisierung

Bereits der formale Vergleich der Strategien zeigt, dass in Dänemark die Digitalisierung unter anderen Bedingungen diskutiert wird als in Deutschland. So ist die dänische Strategie für die Jahre 2016 bis 2020 die bislang letzte in einer Reihe von Strategien, die bis ins Jahr 2001 zurückreichen. Sie ist damit Teil eines historisch gewachsenen Verständnisses von Digitalisierung, verweist auf deren Potenziale und baut auf bisherigen Erfolgen auf. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass in der dänischen Strategie häufig auf bereits existierende, zentrale Lösungen verwiesen wird, die für weitere Maßnahmen genutzt und weiterentwickelt werden können – weil sie sowohl in der Verwaltung als auch bei Unternehmen und Bürgern bereits als geltender Standard akzeptiert sind.
Zentrale Systeme, welche die Digitalisierung in Dänemark tragen, sind die NemID und NemLogin, digitale Identifikationsmöglichkeiten für Verwaltungsdienstleistungen, Finanztransaktionen und private Dienstleister, Digital Post, eine landesweit genutzte Lösung zur digitalen und rechtssicheren Kommunikation mit Behörden, Borger.dk, ein zentrales Portal, über das Verwaltungsdienstleistungen bezogen werden können und schließlich NemKonto, über das Zahlungen an und von Behörden abgewickelt werden können.

Hohe Akzeptanz der Digitalisierungsmaßnahmen

Demgegenüber fokussiert die Nationale E-Government Strategie Deutschlands als Fortschreibung der ursprünglichen Strategie aus dem Jahr 2010 stark den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung und schafft erst den Rahmen und die notwendige Infrastruktur dafür, die in Dänemark bereits gegeben sind. Zentrale Lösungen, auf denen weitere Maßnahmen und Initiativen aufbauen könnten, fehlen in Deutschland bislang oder werden – wie die eID oder De-Mail – nicht flächendeckend genutzt.
Entsprechend unterscheidet sich die inhaltliche Ausrichtung beider Strategien. In Deutschland thematisiert sie insbesondere Strukturen der Verwaltung und Aspekte des Datenschutzes sowie der Datensicherheit. Damit richtet sie sich eher nach innen, an Behörden und Entscheidungsträger in den Verwaltungen – wenngleich auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen explizit als Adressaten der Strategie aufgeführt werden. Im Fokus steht jedoch die Schaffung der notwendigen Infrastruktur.
Die dänische Strategie richtet sich zwar ebenfalls mit konkreten Maßnahmen an die Verwaltungen, ist aber stärker nach außen orientiert und kann als Marketing-Instrument verstanden werden, das nicht allein über die teils weitreichenden Digitalisierungsmaßnahmen informiert, sondern insbesondere Akzeptanz für und Vertrauen in diese Maßnahmen aufbauen soll. Immer wieder wird deshalb in der dänischen Strategie auf den nationalen Kontext verwiesen, der sich durch ein besonders hohes Vertrauen der Bürger in die Verwaltung und in elektronisch angebotene Dienstleistungen und damit eine insgesamt hohe Akzeptanz für Digitalisierungsmaßnahmen auszeichnet. Entsprechend häufig werden die Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung für Bürger und Unternehmen herausgestellt oder auf das gesteigerte Innovationspotenzial für die Wirtschaft verwiesen.
Die unterschiedliche Sichtweise auf das Thema Digitalisierung zeigt sich auch am Blick beider Länder auf den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Maßnahmen umgesetzt werden können. Während in Deutschland das Recht als Grundlage der E-Government-Strategie betrachtet wird und somit die vorgeschlagenen Maßnahmen bestimmt, wird der rechtliche Rahmen in Dänemark als etwas verstanden, das Digitalisierung ermöglichen und den vorgeschlagenen Maßnahmen angepasst werden sollte.

Was kann Deutschland von Dänemark lernen?

Was aber kann Deutschland bei so vielen Unterschieden noch von Dänemark lernen? Und wo müssen ganz eigene, neue Wege beschritten werden? Die offensichtlichen Unterschiede – etwa die Größe des Landes, die Kultur oder den Verwaltungsaufbau betreffend – ebenso wie weniger offensichtliche Unterschiede, die sich im Vergleich der Strategien beider Länder offenbaren, zeigen zwei Dinge deutlich: Zum einen sollten Entscheidungsträger, Verwaltungen und Regierungen den nationalen Kontext, in dem Digitalisierungsinitiativen stehen, stärker hervorheben und berücksichtigen. So verlockend der Blick gen Norden und in jüngster Zeit auch gen Osten ist, so schwierig ist es, Lösungen aus Dänemark oder – wie zuletzt von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gefordert – aus Estland auf Deutschland zu übertragen. Denn in der Analyse der dänischen Strategie wird deutlich, dass diese Länder ein anderes Grundverständnis von Digitalisierung, deren Zweck sowie vom Verhältnis zwischen Staat und Bürgern haben. Teilweise ist dies auch in der jeweiligen nationalen Kultur begründet und verankert. Lösungen, die für die eine Kultur und Gesellschaft funktional und praktikabel sind, müssen in einem anderen Kontext nicht zu vergleichbaren Ergebnissen führen.
Zum anderen zeigt sich, dass ein Austausch auf internationaler Ebene gerade zwischen Vorreitern und Nachzüglern dann fruchtbar und richtungsweisend sein kann, wenn dabei nicht nur Erfolge und Best Practices in den Blick genommen werden, sondern auch Worst Practices. Denn längst nicht jedes Vorhaben lässt sich erfolgreich umsetzen. Mit Blick auf die lange Historie der Verwaltungsdigitalisierung in Dänemark ließen sich durchaus nützliche Erkenntnisse gewinnen. Versuche, mit denen das Land gescheitert ist, könnten die Digitalisierung in Deutschland inspirieren, ohne sie als Blaupause zu begreifen.

Bettina Distel ist Research Associate beim ERCIS – European Research Center for Information Systems an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Die Kurzstudie des NEGZ kann hier kostenlos bestellt werden. (Deep Link)
https://www.ercis.org
https://negz.org
Dieser Beitrag ist im Spezial der Ausgabe August 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Dänemark, NEGZ, ERCIS, International

Bildquelle: juhumbert/adobe.stock.com

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Thüringen: E-Government-Gesetz wird novelliert
[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können. mehr...
Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen.
Chief Digital Officer: Mädchen für alles Bericht
[9.4.2024] Immer mehr Kommunen richten die Stelle eines Chief Digital Officer (CDO) ein, um für die digitale Transformation gerüstet zu sein und sie voranzutreiben. Angesiedelt zwischen Leitungs- und Umsetzungsebene, verlangt der Posten unterschiedliche Geschicke. mehr...
CDOs sind oft mit einer Fülle an Aufgaben konfrontiert.
NKR: One-Stop-Shop für Sozialleistungen
[3.4.2024] Um im Bereich der Sozialleistungen den Aufwand für Behörden und Leistungsberechtigte deutlich zu reduzieren, ist mehr Mut zur Digitalisierung nötig, so der Nationale Normenkontrollrat. Gefordert sei etwa ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen. mehr...
OZG 2.0: Zentralisierung als Hemmnis oder Chance?
[28.3.2024] Wie wird das Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat eingeordnet? Während Schleswig-Holstein die Novelle aufgrund der entstandenen Belastungen für Länder und Kommunen klar ablehnt, sprachen Thüringen und der Bitkom von der Bedeutung der dort verankerten zentralen Lösungen und Standards für die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
Wie geht es jetzt weiter mit OZG 2.0 und der Digitalisierung der Verwaltung?
Baden-Württemberg: Koordiniertes E-Government
[28.3.2024] Baden-Württemberg fördert seine E-Government-Koordinatorinnen und -Koordinatoren weiter – zunächst bis Ende Juni 2025. Die ingesamt 38 Koordinatorinnen und Koordinatoren unterstützen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Verwaltungsdigitalisierung und fördern die Vernetzung zwischen den Kommunen. mehr...
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
brain-SCC GmbH
06217 Merseburg
brain-SCC GmbH
KRAFT Network-Engineering GmbH
45478 Mülheim-Ruhr
KRAFT Network-Engineering GmbH
PROSOZ Herten GmbH
45699 Herten
PROSOZ Herten GmbH
Aktuelle Meldungen