Sachsen:
Zu wenig Websites barrierefrei


[27.9.2021] Eine EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen dazu, ihre Web-Seiten barrierefrei zu gestalten. Eine Untersuchung der sächsischen Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik ergab, dass dies bisher ungenügend umgesetzt wurde.

Seit dem 23. September 2020 sind öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sowie von diesen finanzierte Einrichtungen nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre Web-Seiten barrierefrei zu gestalten und dort „Erklärungen zur Barrierefreiheit“ zu veröffentlichen. Seit Juni 2021 gilt dies auch für die mobilen Anwendungen und Apps öffentlicher Stellen. Doch im Durchschnitt werden nur die Hälfte der Kriterien zur Barrierefreiheit erfüllt. Die „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die unter anderem Nutzern eine Möglichkeit an die Hand gibt, ihre Rechte einzufordern, sei nur bei etwa jeder zehnten Website zu finden. Das hat die Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik ergeben, zu der der entsprechende Bericht jetzt vorliegt.
Demnach seien viele Online-Auftritte für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich. Von Juli 2020 bis Mai 2021 seien insgesamt 43 Web-Seiten von sächsischen öffentlichen Stellen unterschiedlicher Sektoren – etwa des sozialen Sektors, der Gesundheit, des Verkehrs, der Arbeit und der Bildung – einer Kurzprüfung auf Barrierefreiheit unterzogen worden. Nur rund die Hälfte erfüllte die Barrierefreiheitsanforderungen. Zudem enthielten lediglich neun Prozent der geprüften Seiten die wichtige „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Diese gebe einerseits Auskunft zum Stand der Barrierefreiheit des jeweiligen Web-Auftritts. Andererseits könnten sich Nutzer mittels der angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Stelle wenden, wenn Inhalte für sie nicht barrierefrei zugänglich seien. Bleibe dies erfolglos, könne ein Schlichtungsverfahren bei der Durchsetzungsstelle eingeleitet werden.
Zu den besonders häufig vorgefundenen Fehlern gehören mangelnde Alternativtexte für grafische Bedienelemente, unzureichende Farbkontraste, mangelhafte oder fehlende Tastaturbedienbarkeit und schlechte Bedienbarkeit per Screenreader. Daraus entstehen besonders für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen sowie Menschen mit Mobilitätsbehinderung erhebliche Schwierigkeiten für die Bedienung der Web-Seiten. In manchen Fällen sei eine eigenständige Bedienung unmöglich, berichtet die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit.
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, sieht den ersten Jahrestag der Umsetzung der EU-Richtlinie im Freistaat Sachsen kritisch: „Die Erklärung zur Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Mittel für Menschen mit Behinderungen dar, ihre Rechte einzusetzen. Die Tatsache, dass weniger als jede zehnte Website von öffentlichen Stellen eine Erklärung beinhaltet, ist inakzeptabel“, so Pöhler. Zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit seien verschiedene Maßnahmen im Land Sachsen geplant. Vor allem sollen die Schulungsangebote für öffentliche Stellen erweitert und die Stellen durch Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit für ihre Verpflichtungen sensibilisiert werden.
(sib)

Bericht der sächsischen Überwachungsstelle (PDF) (Deep Link)
https://www.dzblesen.de/bfit-sachsen

Stichwörter: Portale, CMS, Sachsen, Barrierefreiheit



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