IT-Planungsrat :
Marktplatz für EfA-Dienstleistungen


[5.11.2021] Bei der jüngsten Tagung befasste sich der IT-Planungsrat mit der möglichen Digitaltauglichkeit der Gesetzgebung und der Einbindung von Start-ups in die Digitalisierung. Ein virtueller Marktplatz soll den OZG-Leistungsaustausch bis in die Kommunen erleichtern.

Ein neuer virtueller Marktplatz soll Kommunen die einfache Nachnutzung von EfA-Diensten ermöglichen.  Bei der letzten Tagung des IT-Planungsrats in Hamburg – dem Vorsitzland 2021 – lag der Fokus auf der konsequenten Ausrichtung der Verwaltung an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen. Auch die stärkere Einbindung von innovativen Unternehmen und Start-ups in den Digitalisierungsprozess war Gegenstand der Beratungen, hieß es in einer Pressemeldung aus Hamburg. Unter anderem sei die Empfehlung zur Weiterentwicklung der Digitaltauglichkeit der Verwaltung diskutiert worden. Um schneller einfache, digital- und praxistaugliche Verwaltungsprozesse entwickeln zu können, soll zum Beispiel die technische und rechtliche Gleichstellung von digitalen und schriftlichen Nachweisen geprüft werden. Auch die Frage, wie Gesetze in Einklang mit digitalen Verwaltungsprozessen entwickelt werden können, solle überprüft werden. Die Start-up-Arbeitsgruppe habe dem IT-Planungsrat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht führe Erkenntnisse und Fördermöglichkeiten auf, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und innovativen, aufstrebenden Unternehmen stärken könnten. Der IT-Planungsrat hat während seiner Sitzung außerdem beschlossen, einen virtuellen Marktplatz aufzubauen, der eine Nachnutzung von Online-Diensten nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) auch für die Kommunen ermöglicht. Das EfA-Prinzip sieht vor, dass von einem Land entwickelte digitale Lösungen anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt und anschließend zentral weiterentwickelt werden.

govdigital setzt virtuellen EfA-Marktplatz um

Mit der Umsetzung des beschlossenen ganzheitlichen EfA-Nachnutzugsmodells wurde die Genossenschaft govdigital beauftragt, die über ihre 20 Mitglieder bundesweit rund 65 Prozent aller Kommunen erreicht. Im Zentrum des virtuellen EfA-Marktplatzes sollen neue Online-Dienste stehen, die Bürgern und Unternehmen Verwaltungsleistungen künftig digital zugänglich machen. Ziel ist es, diese Leistungsbündel aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auch Gebietskörperschaften und öffentlichen IT-Dienstleistern bundesweit effizient zur Verfügung zu stellen. Der Marktplatz soll zudem anbieteroffen gestaltet sein, sodass auch Leistungsangebote anderer Nachnutzungsmodelle, wie zum Beispiel der von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) betreute FIT-Store, angeboten werden können. govdigital und FITKO werden eng zusammenarbeiten, um den FIT-Store als Bestandteil des neuen Marktplatzes fortzuführen und weiterzuentwickeln. Bereits im September sei in einem Vorprojekt eine Lösung für ein ganzheitliches EfA-Nachnutzungsmodell erarbeitet und eine Zeitplanung für deren Umsetzung vorgelegt worden, berichtet govdigital. Die EfA-Nachnutzung durch die Kommunen solle kurzfristig und bereits während des Aufbaus des Nachnutzungsmodells unterstützt werden. In einem ersten Schritt sei geplant, die bereits in den FIT-Store eingestellten EfA-Leistungen als Angebote in den Marktplatz aufzunehmen. Danach sollen diese und weitere Leistungen durch ein Modell zur technischen Bereitstellung und automatisierten Vertragsabwicklung verknüpft werden. (sib)

Beschlüsse der 36. Sitzung des IT-Planungsrates (Deep Link)
https://www.it-planungsrat.de
https://www.fitko.de
https://www.govdigital.de

Stichwörter: Politik, IT-Planungsrat, govdigital, Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bildquelle: peshkov/123rf.com

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