[15.11.2021] Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Papier-Unterschrift in vielen Verwaltungsverfahren überflüssig macht. Mithilfe einer neuen Experimentierklausel sollen zudem weitere Bereiche identifiziert werden, in denen Ausnahmen von Formvorschriften möglich sind und so noch mehr digitale Services bereitgestellt werden können.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Schriftformerfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen auf einen Schlag abbaut. Mithilfe der neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz sollen zudem weitere Bereiche identifiziert werden, in denen Ausnahmen von Formvorschriften möglich sind, um noch mehr digitale Services bereitzustellen. Dies gab das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie in einer Pressemeldung bekannt.
Persönliches Erscheinen auf dem Amt, Formulare mit persönlicher Unterschrift – es seien Erfordernisse wie diese, die dem bequemen, digitalen Behördengang vom Sofa aus mitunter im Wege stehen. Zu den Maßnahmen, mit denen solche Hürden in Nordrhein-Westfalen jetzt beseitigt werden sollen, äußert sich Wirtschafts- und Digitalminister Professor Andreas Pinkwart: „Die Landesregierung meint es ernst mit dem Abbau komplizierter Bürokratie und will Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eine moderne digitale Servicekultur bieten. Auf diesem Weg kommen wir voran: Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet mehr als 70 Dienstleistungen digital an, bald werden es hunderte sein. Nun schaffen wir die Schriftformerfordernis in rund 100 Fachgesetzen und Verordnungen ab. Probeweise wollen wir Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften auch in vielen anderen Bereichen zulassen, um noch mehr durchgängig digitale Services anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zu vereinfachen. Das Ziel ist klar: Ende 2022 soll der digitale Gang ins Rathaus die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein.“
Behördengänge sollen überflüssig werden
Eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen kann künftig bequem auf rein digitalem Weg per E-Mail beantragt werden, wie das Ministerium weiter mitteilt. Dies betreffe viele Lebensbereiche: von der Beantragung der Fischereierlaubnis über die Inanspruchnahme von Pflegezeit für Beamtinnen und Beamten bis hin zur Zulassung zum Notenverbesserungsversuch für Juristinnen und Juristen im zweiten Staatsexamen. Ihre Daten könnten Bürgerinnen und Bürger dazu auf www.servicekonto.nrw hinterlegen. Mit dem Smartphone und dem neuen Personalausweis könnten sie sich so über eine zertifizierte App des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher digital authentifizieren. Die Anmeldung ersetze die Unterschrift auf Papier und ermögliche eine vollständig digitale Antragstellung. Viele Behördengänge würden so überflüssig, weil Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Zudem betone das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nunmehr, dass in allen Verwaltungsverfahren statt der Papierform möglichst elektronische Verfahren angeboten werden sollen.
Laut der Meldung können Ministerien und der Ministerpräsident des Landes zudem aufgrund einer neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz NRW weitere Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zugelassen werden sollen. Die Landesregierung sehe dabei auch ein gesetzlich verankertes Antragsrecht der Kommunen vor, damit gerade die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit den Bürgerinnen und Bürgern heraus Bereiche vorschlagen können, in denen eine Erprobung digitaler Arbeitsweisen sinnvoll ist.
Professor Andreas Meyer-Falcke, CIO der Landesregierung NRW: „Wir benötigen solche Freiräume, um neue Ideen auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Der Gesetzentwurf hilft uns hierbei und schafft damit gute Voraussetzungen für eine bessere und innovativere Digitalisierung der Landesverwaltung.“
(aö)
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