[18.11.2021] Schwerbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Verkehrsunternehmen können sich die so entstehenden Fahrgeldausfälle erstatten lassen – nun auch mit einer Online-Anwendung.
Eine Online-Anwendung des Bundesverwaltungsamts ermöglicht Verkehrsbetrieben die vereinfachte Erstattung und Vorauszahlung von Fahrgeldausfällen, die durch die Beförderung von Menschen mit einem Recht auf unentgeltliche Beförderung entstanden sind. Das meldete das Bundesministerium des Inneren (BMI) jetzt auf seiner Informationsseite zur OZG-Umsetzung. Verantwortlich für die Online-Anwendung, mit der Anträge auf Erstattung der Fahrgeldausfälle nach SGB IX gestellt werden können, sei das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gewesen, das bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstütze. Schwerbehinderte Menschen, die infolge einer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos, blind oder gehörlos sind, werden ebenso wie ihre Begleitpersonen unter Voraussetzung des Vorzeigens eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises und einer Wertmarke unentgeltlich im öffentlichen Personenverkehr befördert. Die Fahrgeldausfälle werden den Verkehrsunternehmen durch die jeweilig zuständigen Behörden auf Antrag erstattet. Soweit der Bund die Aufwendung für die unentgeltliche Beförderung trägt, ist das BVA für das Erstattungsverfahren zuständig.
Effizient durch individualisierte Online-Formulare
In der Vergangenheit mussten die nötigen Formulare für dieses Verfahren ausgedruckt und postalisch an das BVA übermittelt werden. Durch die neue Online-Anwendung können die Ansprechpersonen der Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde sich mit ihrer eID im Bundesportal anmelden und die Antragsstellung zukünftig auch über ein Elster-gestütztes Unternehmenskonto abwickeln. Ein Verkehrsunternehmen, das einem Verkehrsverbund angeschlossen ist, kann entweder selbst den Antrag stellen oder diesen vom Verkehrsverbund erstellen lassen. Nach erfolgreicher Authentifizierung kann entweder eine Vorauszahlung oder eine Schlussabrechnung beantragt werden. Für jeden Kundentyp – Nahverkehrsunternehmen, Fernverkehrsunternehmen oder ihre entsprechenden Vertretungen – ist ein angepasstes Formular erstellt worden, welches nur die spezifischen, jeweils benötigten Informationen abfragt. Die Antragstellerdaten können beim Login aus dem Benutzerkonto übernommen werden.
(sib)
Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen (Deep Link)
https://www.onlinezugangsgesetz.de
Stichwörter:
Portale,
CMS,
Bundesverwaltungsamt,
SGB,
Fahrgeldausfälle,
Onlinezugangsgesetz (OZG)