[30.11.2021] In Schleswig-Holstein gibt eine Landesbauordnung den Weg zur Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden frei. Ein entsprechendes Online-Portal soll im ersten Quartal 2022 im Netz zur Verfügung stehen.
In Schleswig-Holstein erfolgte jetzt im Rahmen der Sammeldrucksache ein Beschluss, durch den das Landesrecht an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen wurde. Wie die Landesregierung mitteilt, macht das Land mit dem neuen Gesetz den Weg für die Digitalisierung bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren frei. Durch das neue Gesetz entfallen unverzüglich die Formerfordernisse im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Bislang sei es notwendig gewesen, einen Bauantrag und die Bauvorlagen handschriftlich zu unterschreiben. Künftig werde eine Antragstellung in einem bauaufsichtlichen Online-Portal genügen. Die Planung der Kommunen sehe es vor, die Portale im ersten Quartal 2022 ins Netz zu stellen.
(th)
https://www.schleswig-holstein.de
Stichwörter:
Politik,
Schleswig-Holstein,
Bauaufsichtsbehörde