[13.12.2021] Mit dem neuen Online-Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ unterstützt das Land seine Behördenmitarbeiter bei der barrierefreien Kommunikation mit den Bürgern. Leichte Sprache entschärft schwer lesbares Behördendeutsch und soll die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Viele Menschen können sich im Alltag zwar in deutscher Sprache verständigen, stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es sich um schwierige Texte, bürokratische Paragrafen-Dschungel oder abstrakte Themen handelt. In diese Kategorie fallen oft Informationen oder Bescheide von Behörden – gleichzeitig enthalten sie aber vielfach wichtige Informationen und Inhalte, die verstanden werden sollten. In Baden-Württemberg ging jetzt ein Portal online, das Verwaltungsmitarbeiter dabei unterstützen will, inklusiver zu kommunizieren. Verwaltungsmitarbeitende in Baden-Württemberg können sich bei dem Online-Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ registrieren und erhalten dann Zugriff auf Musterbescheide und Informationen in Leichter Sprache, die sie in ihrem Arbeitsalltag einsetzen können. Zudem können Verwaltungsmitarbeiter auch eigene, bereits in Leichter Sprache verfasste Dokumente hochladen und anderen Behörden zur Verfügung stellen.
Das Land Baden-Württemberg verwies in seiner Pressemitteilung auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Demgemäß sei es Aufgabe aller Behörden und Institutionen, Menschen mit Behinderungen wichtige Informationen in der für sie geeigneten Weise zugänglich zu machen. Ein Instrument dafür, das auch im Behördenalltag eingesetzt werden könne, sei Leichte Sprache. Damit werde für viele Menschen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Informationen ohne die Hilfe Dritter verstehen zu können, um auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen zu treffen. Dies gelte nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Menschen aus anderen Sprachräumen oder Menschen mit nachlassenden kognitiven Fähigkeiten.
Das Portal „Leichte Sprache in Baden-Württemberg“ entstand im Rahmen eines Projekts des Landesverbands der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung in Kooperation mit der Beratungsgesellschaft 1a Zugang, gefördert wurde es durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Neben der Entwicklung des Portals wurden im Rahmen des Projekts zudem Bescheide und Informationen unterschiedlicher baden-württembergischer Behörden in Leichte Sprache übersetzt und Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende zur Leichten Sprache durchgeführt.
(sib)
https://leichtesprache-bw.de
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