[15.12.2021] Die Stadt Wiesbaden bietet ein modernes Online-Verfahren an, mit dem Trauwillige die Anmeldung zur Eheschließung ohne Vor-Ort-Termin beim Standesamt vornehmen können. Die sehr bürgerfreundliche Konzeption und Umsetzung wurde mit dem „Preis für gute Verwaltung“ ausgezeichnet.
Seit Dezember 2020 können Traupaare im Standesamt Wiesbaden die Anmeldung der Eheschließung online – mittels Identifizierung per Videoident-Verfahren und qualifizierter elektronischer Signatur – durchführen (
wir berichteten). Die Stadt wollte damit während der Covid-19-Pandemie ein bürgerfreundliches, kontaktloses Pendant zum Vor-Ort-Termin (früher: Aufgebot) schaffen, um den Traubetrieb weiterhin sicher und bürgerfreundlich ermöglichen zu können. Das Angebot sei gut angenommen worden, heißt es von der Stadt. Seit der Einführung im Dezember 2020 haben sich bereits rund 1.200 Paare digital zur Eheschließung angemeldet, was einer Nutzungsquote von 98 Prozent entspreche. Passend zum einjährigen Jubiläum erhielt das Wiesbadener Serviceangebot jetzt die Auszeichnung „Preis für gute Verwaltung“, der für besonders bürgerzentrierte und innovative Arbeit von Kommunen, Ländern und Bundesbehörden vergeben wird. Initiatoren des Preises sind das Public Service Lab und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Der Online-Dienst orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Traupaare. So seien im Vorfeld Nutzungsanforderungen sowie Kundenbedürfnisse erhoben und bewertet worden. Auf dieser Grundlage sei dann die Konzeption des Online-Dienstes erfolgt. Dabei habe Nutzungsfreundlichkeit an oberster Stelle gestanden. Beispielsweise sei es möglich, dass die beiden Traupartner ihre Anmeldung zur Eheschließung zeitversetzt durchführen, die qualifizierten elektronischen Signaturen würden dann zur selben Anmeldung zusammengeführt. Ein integriertes Feedback-Modul erfasse Rückmeldungen von Bürgern, sodass der Online-Dienst stetig verbessert werde. Im Oktober 2021 sei eine E-Payment-Funktion implementiert worden.
Die Zulässigkeit der Online-Anmeldung über das Videoident-Verfahren ist nach gegenwärtiger Rechtslage nur in der Corona-Pandemie gegeben. Erst wenn die angekündigte und dringend benötigte Änderung im Fachgesetz umgesetzt ist, wird eine uneingeschränkte Anwendbarkeit des Verfahrens auch nach der Corona-Pandemie möglich sein.
(sib)
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Bildquelle: Stadt Wiesbaden