[14.2.2022] Um den elektronischen Personalausweis für Online-Services nutzen zu können, ist für dessen Aktivierung eine PIN erforderlich. Sowohl die Aktivierung als auch die PIN können nun online beantragt werden, ein persönliches Erscheinen beim Bürgeramt ist nicht mehr erforderlich.
Mit dem elektronischen Personalausweis, kurz Online-Ausweis oder nPA, können immer mehr Behördengänge per Internet abgewickelt werden. Ein Fahrzeug zulassen, die Rentenauskunft einholen oder BAföG beantragen – all das lässt sich mithilfe des elektronischen Personalausweises online erledigen. Erforderlich ist dazu neben dem aktivierten elektronischen Personalausweis die dazugehörige PIN. Bisher war es notwendig, persönlich beim Bürgeramt zu erscheinen, um den Online-Ausweis zu aktivieren oder eine verlorene oder vergessene PIN erneut zu beantragen. Diese Praxis hat nun ein Ende: Wie das Bundesministerium des Inneren (BMI) meldet, stellt die Bundesdruckerei nun im BMI-Auftrag einen neuen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst bereit. Dieser erlaubt es, die Aktivierung des nPA einfach online zu beantragen, ebenso wie die (Neu-)beantragung der PIN. Allerdings müssen Antragsteller dann immer noch auf Papierpost warten: Der so genannte PIN-Rücksetzbrief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Der Dienst wird zunächst als Beta-Version bereitgestellt und soll im laufenden Betrieb optimiert werden.
(sib)
https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.dePersonalausweisportal des BMI (Deep Link)
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