OZG:
Dienste für Unternehmen nehmen Gestalt an


[2.3.2022] Im OZG-Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung hat Hamburg die Konzeptionsphase von sechs Umsetzungsprojekten abgeschlossen. Zahlreiche Bundesländer waren eingebunden – die Grundlage für eine erfolgreiche deutschlandweite EfA-Nachnutzung.

Die Online-Dienste, die Hamburg als federführendes Land des OZG-Themenfelds Unternehmensführung und -entwicklung umsetzt, nehmen weiter Gestalt an. Zum Jahreswechsel 2021/2022 schloss die Freie und Hansestadt mit der Konzeption für sechs Umsetzungsprojekte die erste von drei Phasen ab. Darüber berichtet das Bundesinnenministerium auf seiner OZG-Informationsseite. Die sechs von Hamburg verantworteten Umsetzungsprojekte decken insgesamt zwölf OZG-Leistungen ab, unter anderem Melde- und Anzeigepflichten für Arbeitgeber sowie Leistungen rund um den Arbeitsschutz und die Möglichkeit, Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden zu melden.
Die Projekte werden laut Bundesinnenministerium mit Konjunkturmitteln gefördert. Diese Gelder, die eng an das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) gekoppelt seien, würden in den drei Phasen Konzeption, Referenzimplementierung und Roll-out bereitgestellt. Die Konzeptionsphase, die Hamburg für die sechs Umsetzungsprojekte mit unternehmensspezifischen Leistungen abschließen konnte, beinhaltet auch die Bereitstellung so genannter OZG-Referenzinformationen, die Antragsdatenfelder und Bearbeitungsprozesse für Verwaltungsleistungen beschreiben. Sie bilden außerdem die Basis für das Minimal Viable Product (MVP), welches in der zweiten Phase entstehen soll.
Darüber hinaus hat Hamburg nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits in der ersten Projektphase die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung gemäß EfA-Prinzip geschaffen: Zahlreiche Bundesländer waren bei der fachlichen Konzeption der Antragsstrecken durch verschiedene Workshops und Lenkungskreise eng eingebunden. Einen EfA-Dienst zu entwickeln, der deutschlandweit zum Einsatz kommen soll, sei eine technische und organisatorische Herausforderung. So könnten Datenfelder und erforderliche Nachweise zwischen den Bundesländern variieren. Dem habe Hamburg mit den mitwirkenden Ländern Rechnung getragen. Für alle Hamburger Projekte, die den ersten Meilenstein abgeschlossen haben, stehen mittlerweile Klick-Dummys zur Verfügung, die exemplarisch die Zielvision an einer oder mehreren Antragsstrecken abbilden.
Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilt, will Hamburg die breite föderale Zusammenarbeit auch in den kommenden Phasen beibehalten und, wenn möglich, ausweiten: Bundesländer, die bislang nicht involviert waren, sind ausdrücklich willkommen, sich einzubringen. Interessierte Länder, Kommunen und Unternehmen finden alle wesentlichen Informationen und Neuentwicklungen rund um die Umsetzungsprojekte auf dem Marktplatz zur Nachnutzung. Zusätzlich zur Länderkooperation stehe Hamburg in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung als federführendes Bundesressort verantwortet. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Panorama, Onlinezugangsgesetz (OZG), Hamburg, Unternehmensführung & -entwicklung



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