[25.4.2022] Um den EfA-Dienst für Fundsachen zeitnah bereitstellen zu können, hat sich der Freistaat Sachsen für einen Sonderweg entschieden. Ausgeschrieben wird ein Online-Dienst mit integriertem Fachverfahren in Form einer Plattform.
Der Freistaat Sachsen hat bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Themenfeldführung für den Bereich „Recht und Ordnung“ inne. Zu den Verwaltungsleistungen in diesem Themenfeld gehört auch die Leistung Fundsachen, welche nun zeitnah interessierten Ländern und Kommunen zur Nachnutzung angeboten wird. Das teilt der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) mit.
Für die bundesweite Bereitstellung eines OZG-konformen Einer-für-Alle(EfA)-Dienstes habe sich der Freistaat Sachsen für einen mit dem Bundesinnenministerium abgestimmten Sonderweg entschieden: Ausgeschrieben werde ein Online-Dienst mit integriertem Fachverfahren in Form einer Fundsachen-Plattform. Diese Plattform könne als webbasierte Anwendung auf Grundlage eines Rahmenvertrags allen abrufberechtigten Parteien auf Landes- und kommunaler Ebene zur Nachnutzung per Einzelabruf in Form einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) bereitgestellt werden. Die Fundsachen-Plattform besteht dabei nach Angaben von KISA sowohl aus einer Online-Oberfläche (Front End), die der Anzeige und Recherche von Fund- und Verlustsachen für Bürger und Unternehmen dient, als auch aus einem Back End für die Verwaltung, in dem die Fund- und Verlustsachen durch die Fundbüros bearbeitet werden. Die ausgeschriebene Plattform soll den gesamten Vorgang zur Verwaltung von Fundsachen (Anzeige, Statusabfrage, Verwahrung, Herausgabe und Versteigerung) abbilden.
Auf Etabliertes zurückgreifen
Dieses Vorgehen weicht laut der KISA-Pressemeldung bewusst von der OZG-Methodik mit dem Drei-Meilenstein-Modell (Konzeption – Entwicklung – Ausrollen) ab, da der Freistaat Sachsen auf eine bereits am Markt befindliche, etablierte Lösungen zurückgreifen will. Die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für die Fundsachen-Plattform erfolgt als Mietvertrag für die Software einschließlich Betrieb, um eine beschleunigte und flexible Umsetzung zu gewährleisten. Damit soll dem Kernziel des OZG Rechnung getragen werden, digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche zu bringen und Erleichterung für Bürger und Unternehmen sowie für die Verwaltung zu bieten.
Im Rahmen von Workshops und Informationsveranstaltungen seien in den vergangenen Monaten Anforderungen von Kommunal- und Landesvertretungen erhoben und konsolidiert worden. Auf dieser Basis stehe die Ausschreibung kurz vor der Veröffentlichung. Nachnutzungsinteressierte werden daher laut KISA gebeten, sich (auch unverbindlich) zeitnah beim OZG-Team des Freistaates Sachsen in der Staatskanzlei unter ozg@sk.sachsen.de zu melden, um für den Rahmenvertrag als Abrufberechtigte vorgemerkt zu werden.
(ba)
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