Kreis Starnberg:
Durchgängig digitale Ausländerbehörde


[22.8.2022] Die Ausländerbehörde des Landratsamts Starnberg setzt das Fachverfahren OK.VISA der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ein. Prozesse wie der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder den elektronischen Aufenthaltstitel sind nun durchgehend digital.

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Starnberg verwaltet rund 25.000 ausländische Einwohner und nutzt dafür die Software OK.VISA der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Wie die AKDB berichtet, werden in dem bayerischen Landkreis alle anfallenden Fachaufgaben mit der Lösung erledigt, zudem erlaube sie eine Anbindung an neue Online-Dienste. Eine der Hauptaufgaben von Ausländerbehörden ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Derzeit zähle die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu den meistgenutzten Online-Diensten. Dieser von der AKDB entwickelte Dienst wurde im Mai 2022 eingeführt. Auf der bundesweiten Plattform Germany4Ukraine.de können die Antragsdaten geflüchteter Ukrainer online angegeben werden.
Die Antragsdaten laufen dann direkt in die zuständige Ausländerbehörde. Seit Mai gehen auch im Landratsamt Starnberg solche Anträge ein. „Sie landen im Nachrichtenkorb und können dann geregelt in das Fachverfahren übernommen werden", beschreibt Sebastian Neuenfeldt von der Ausländerbehörde des Landratsamts Starnberg den Prozess, der sich reibungslos in die gewohnten Arbeitsabläufe der Sachbearbeitenden einfüge. In einem weiteren Schritt werden die biometrischen Daten der Antragsteller vor Ort aufgenommen und ein vorläufiges Dokument wird ausgestellt. Danach laufen die Daten direkt an die Bundesdruckerei, wo das Aufenthaltstitel-Dokument entsteht und an die Ausländerbehörde zurück geht.

Online-Quote soll steigen

Daneben bietet das Landratsamt Online-Dienste für den Antrag des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) an, der beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit notwendig ist. Seit Jahresanfang 2022 kann der Antrag auf Erteilung eines eAT im Landkreis Starnberg auch online gestellt werden. Der durchgehend digitale Prozess umfasst ein Online-Formular mit der benutzerfreundlichen Möglichkeit, Nachweise direkt mit dem Smartphone abzufotografieren und hochzuladen. Danach könne wie bei OK.VISA in Starnberg eine medienbruchfreie Bearbeitung bis in das Back End des Fachverfahrens stattfinden.
Ein online-affines Segment der Antragsteller nutze den Dienst gerne und komme sehr gut damit zurecht, berichtet Sebastian Neuenfeldt von den Erfahrungen im Landkreis. Nach wie vor werde zwar eine Mehrzahl der Anträge klassisch über die persönliche Vorsprache abgewickelt, aber im Landratsamt ist man zuversichtlich, dass durch eine offensivere Bewerbung die Online-Quote sukzessive steigen werde. Die Entwicklung gehe in die Richtung, dass künftig alle eAT-Anträge digitalisiert zur Verfügung stehen werden. (sib)

https://www.akdb.de
https://www.lk-starnberg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Kreis Starnberg, Ausländerwesen



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