Heemsen:
OZG-Leistungen rund um Bestattungen


[8.9.2022] Niedersachsen hat die Digitalisierung der Leistung Bestattung abgeschlossen. In der Pilotkommune Heemsen können Bestattungen nun online angemeldet oder der Erwerb eines Nutzungsrechts an der Grabstelle digital beantragt werden. Es handelt sich um eine Lösung gemäß dem Einer-für-Alle-Prinzip.

Eine Bestattung sowie das Nutzungsrecht an einer Grabstelle müssen Angehörige oder Bestattungsunternehmen bei der Friedhofsverwaltung der jeweiligen Kommune beantragen. In der niedersächsischen Samtgemeinde Heemsen ist das nun online möglich. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner Website zum Onlinezugangsgesetz (OZG) hin. Bei den beiden Anträgen handelt es sich demnach um Leistungen im OZG-Themenfeld Gesundheit, für die das Land Niedersachsen zuständig ist. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung habe sie in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bestattungsunternehmen entwickelt. Nach einer Erprobungsphase seien sie auch den anderen niedersächsischen Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Gemäß dem Einer-für-Alle-Prinzip können sie nun außerdem von anderen Bundesländern nachgenutzt werden. Bestattungsunternehmen, die an der Entwicklung der Online-Dienste beteiligt waren, schätzen es, die Anträge papierlos stellen zu können, heißt es vonseiten des BMI weiter. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand arbeiten sie effizienter und nachhaltiger. Um möglichst viele User auf Bürgerseite zu erreichen, habe man außerdem auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit geachtet. (ve)

https://www.heemsen.de
https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Friedhofswesen, Niedersachsen, Heemsen, OZG, EfA



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