Bayern:
Digitaler Bauantrag in vier weiteren Ämtern


[23.11.2022] Die Einführung des digitalen Bauantrags in Bayern kommt voran: Bald soll er in zwei weiteren Landratsämtern und in zwei Städten zur Verfügung stehen. Die Erfahrungen der Behörden, die das Verfahren schon nutzen, sind positiv. Mehr als 4.000 digitale Anträge sind bereits eingegangen.

In Bayern werden künftig weitere Untere Bauaufsichtsbehörden den digitalen Bauantrag anbieten. Ab dem 1. Dezember 2022 können bei der Stadt Schwabach, beim Landratsamt Kulmbach, beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. und bei der Stadt Fürstenfeldbruck Bauanträge digital eingereicht werden. Die bisherige analoge Antragstellung soll weiterhin möglich bleiben.
Entwickelt wurde der digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales. Zum 1. März 2021 ist er zunächst an fünf Bauaufsichtsbehörden gestartet (wir berichteten), inzwischen ist der Antrag bei insgesamt 18 Behörden im Einsatz (wir berichteten). In den teilnehmenden Ämtern ist das Verfahren laut Bauministerium gut angelaufen: Insgesamt wurden schon über 4.000 digitale Anträge eingereicht. Ziel ist, den Anwendungsbereich des Verfahrens sukzessive auszudehnen. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach sagte, dabei sei auch die kommunale Ebene nun gefordert, um entsprechende Angebote zu machen, sodass hoffentlich bald die digitale Beantragung der Leistung in ganz Bayern möglich sei.
Die technische Umsetzung des digitalen Bauantrags erfolge in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats. Dabei lag ein Augenmerk auf der Nutzerfreundlichkeit: Intelligente elektronische Formulare, so genannte Online-Assistenten, helfen den Antragstellern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen – dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag den jeweils Planungsverantwortlichen, die ohnehin in einer Software-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen, das mehrfache Ausdrucken der Pläne entfällt. (sib)

https://www.stmb.bayern.de
https://www.schwabach.de
https://www.fuerstenfeldbruck.de
https://www.landkreis-kulmbach.de
https://www.landkreis-neumarkt.de

Stichwörter: Fachverfahren, Bauantrag, Bauwesen, Bayern, Schwabach, Fürstenfeldbruck, Kreis Kulmbach, Kreis Neumarkt i.d.OPf.



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