OZG:
Status quo und Ausblick für BundID


[19.12.2022] Das Nutzerkonto Bund ist ein wichtiger OZG-Baustein: Es erlaubt die sichere, nutzerfreundliche Identifikation bei Online-Behördengängen. Das Jahr 2022 brachte einen Nutzerrekord, anbindungsinteressierte Bundesländer und neue Online-Dienste, die nun mit BundID zugänglich sind.

Im Jahr 2022 fiel der Startschuss zur Nachnutzung der BundID. Um digitale Verwaltungsdienste zu beanspruchen, wird ein Nutzerkonto benötigt. Einmal angelegt, können Bürgerinnen und Bürger es dann nutzen, um sich bei dem jeweiligen Verwaltungsportal zu identifizieren. Seit 2019 stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) das Nutzerkonto des Bundes bereit (wir berichteten). Das bevorstehende Jahresende nimmt das BMI zum Anlass für eine Rückschau auf die Entwicklung der BundID sowie für einen Ausblick auf das kommende Jahr 2023.
Mit dem Ziel, die Erreichbarkeit digitaler Verwaltungsangebote über ein OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, habe das BundID-Projekt-Team 2022 intensiv an der Weiterentwicklung des Nutzerkontos gearbeitet, berichtet das BMI auf seiner OZG-Informationswebsite. Die Nutzerzahlen der BundID seien deutlich gestiegen: Hatten diese Anfang 2022 bei knapp unter 90.000 gelegen, habe sich die Anzahl der Konten mit derzeit über 240.000 innerhalb eines Jahres nahezu verdreifacht – das monatliche Wachstum liege aktuell bei konstanten 10 bis 15 Prozent.
Das BMI rechnet damit, dass sich dieser Trend noch verstärkt, denn die ersten Bundesländer haben den Wechsel zur BundID angekündigt. Mit den bilateralen Unterzeichnungen eines Letter of Intent (LoI) haben sich die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, Saarland (wir berichteten) und Sachsen-Anhalt offiziell entschieden, perspektivisch auf die BundID umzusteigen und ihre eigenen Nutzerkonten sukzessive aufzugeben. Weitere Bundesländer haben nach BMI-Angaben bereits Interesse an der Nachnutzung der BundID bekundet.

Neue Online-Dienste an BundID angebunden

Ebenfalls gestiegen ist laut BMI die Zahl der Behörden und Verwaltungsportale, welche die BundID zur Authentifizierung und Identifizierung ihrer Nutzer integriert haben, mittlerweile sind es 43. Im Jahr 2022 neu hinzugekommen sind beispielsweise der Online-Dienst zur Beantragung des Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung (MIK) des Landes Brandenburg, der Online-Antrag auf Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) sowie das Serviceportal der Unfallversicherungen (DGUV). Bei einem Großteil der Anbindungen handelt es sich um Portale, über die weitere Online-Dienste angebunden sind.
Das Projekt-Team der BundID reagierte auch auf das aktuelle Weltgeschehen und stellte das Nutzerkonto des Bundes im Mai 2022 auf Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. So können nun auch geflüchtete Personen für die Beantragung deutscher Verwaltungsleistungen die BundID nutzen.

Ausblick auf 2023

Neben den Produktivanbindungen der Bundesländerkonten soll nach Auskunft des Bundesinnenministeriums im Jahr 2023 eine Weiterentwicklung des BundID-Front-Ends erfolgen. So ist ein umfassender Design-Relaunch geplant, um die Nutzerfreundlichkeit auf Basis bürgerfreundlicher Sprache sowie einer erprobten Nutzerführung zu verbessern. Darüber hinaus soll das Zentrale Bürgerpostfach im Laufe der ersten Jahreshälfte live gehen. Vorgesehen ist weiterhin, das BundID-Postfach durch das Zentrale Bürgerpostfach zu ersetzen, um dessen zusätzliche Funktionalitäten auch in der BundID bereitstellen zu können. (sib)

https://id.bund.de
https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Digitale Identität, Onlinezugangsgesetz, OZG, Nutzerkonto Bund, BundID

Bildquelle: Saskia Uppenkamp

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