Heidelberg:
Jugendgemeinderat wird online gewählt


[26.5.2023] Der Heidelberger Gemeinderat hat grünes Licht dafür gegeben, die Jugendgemeinderatswahl in eine Online-Wahl zu überführen.

Wenn im Dezember 2023 ein neuer Jugendgemeinderat in Heidelberg gewählt wird, können wahlberechtigte Jugendliche das erstmals online tun. Das hat jetzt der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen. Die Digitalwahl wird in verschiedenen kleineren Gemeinden seit Jahren bereits erfolgreich angewendet. Heidelberg sei jedoch die erste Großstadt in Baden-Württemberg, die diesen Weg gehe, teilte die Stadt mit. An der praktischen Umsetzung der Online-Wahl sei gemeinsam mit dem aktuellen Jugendgemeinderat in der laufenden Legislaturperiode intensiv gearbeitet worden. Ein entscheidender Vorteil der Online-Wahl bestehe vor allem darin, dass Jugendliche, die nicht mehr direkt an einer Schule angebunden sind – beispielsweise Auszubildende oder Studierende –, zuvor kaum erreicht werden konnten.
 Für die praktische Durchführung der Online-Wahl wird die Stadt Heidelberg nach eigenen Angaben mit einer erfahrenen Firma zusammenarbeiten, die nicht nur in der Corona-Zeit bundesweit Online-Abstimmungen für die großen politischen Parteien organisiert hat, sondern auch mit einigen Kommunen in Baden-Württemberg bereits Online-Wahlen von Jugendgemeinderäten durchgeführt hat. Der Anbieter sei in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz umfangreich zertifiziert, die städtische IT und der Kommunale Datenschutzbeauftragte hätten das Unternehmen zudem vorab auf die Einhaltung aller erforderlichen Standards geprüft. Für die Online-Wahl entstehen laut der Stadt Heidelberg zusätzliche Kosten in Höhe von circa 25.000 Euro.
 (bw)

https://www.heidelberg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Wahlen, Heidelberg



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
OWL-IT: Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4 erteilt
[27.3.2024] In den Kfz-Zulassungsstellen der Kreise Lippe, Herford und Minden-Lübbecke kann das iKfz-Verfahren Stufe 4 auf einer gesicherten Basis angewendet werden. Dem Dienstleister OWL-IT liegt jetzt die uneingeschränkte Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. mehr...
Pforzheim: Standesamt führt elektronischen Datenabruf ein
[25.3.2024] Das Standesamt Pforzheim hat den elektronischen Datenabruf eingeführt und kann damit nun Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden schnell und unkompliziert von anderen Standesämtern anfordern – vorausgesetzt, die erforderlichen Daten sind elektronisch erfasst. Urkunden können dem Amt so innerhalb weniger Minuten vorliegen. mehr...
OZG: Mehr Nutzer für Unterhaltvorschuss Online
[22.3.2024] Der Unterhaltsvorschuss Online (UVO) wurde von Bremen im Zuge der OZG-Umsetzung entwickelt. Er umfasst neben dem Erstantrag die jährliche Prüfung der Anspruchsberechtigung und das Nachreichen von Informationen. Elf Länder nutzen den Antrag inzwischen. mehr...
Der Online-Antrag zum Unterhaltsvorschuss entlastet alleinerziehende Eltern wie auch die Verwaltungen beträchtlich.
Lemgo: Automatisiert zum Bewohnerparkausweis
[20.3.2024] In Lemgo entsteht ein vollständig automatisiertes Verfahren für den Bewohnerparkausweis. Der Prozess umfasst den Antrag, die Authentifizierung, die Bezahlung, die Weitergabe an das Fachverfahren WiNOWiG und schließlich die elektronische Zustellung im Verwaltungspostfach. mehr...
regio iT: Uneingeschränkte Betriebserlaubnis für iKfz
[14.3.2024] Als eines der ersten Rechenzentren in Deutschland hat regio iT vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die uneingeschränkte Betriebserlaubnis für iKfz Stufe 4 erhalten. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
procilon GmbH
04425 Taucha bei Leipzig
procilon GmbH
LogoData ERFURT GmbH
99084 Erfurt
LogoData ERFURT GmbH
KID Magdeburg GmbH
39104 Magdeburg
KID Magdeburg GmbH
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
Aktuelle Meldungen