[2.10.2023] Der Kreis Segeberg stellt seinen Bürgerinnen und Bürgern bereits zahlreiche Online-Dienste zur Verfügung. Wöchentlich kommen neue hinzu. Eine Anmeldung auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein wird empfohlen.
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Wie melde ich eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel an? Wie beantrage ich Eingliederungshilfe für Erwachsene oder einen Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden? All diese Verwaltungsleistungen sind im Kreis Segeberg mittlerweile digital abruf- und bearbeitbar. „Wöchentlich kommen neue Online-Dienste hinzu“, sagt Frederike Harder, E-Government-Projektmanagerin des Kreises. „Gemeinsam mit Bund, Land und Gemeinden arbeitet der Kreis am digitalen Angebot. Immer mehr digitale Antragsformulare werden von unseren Partnerinnen und Partnern und uns erstellt. Vor allem die Nachnutzung der Services anderer Verwaltungen wird in den kommenden Monaten an Fahrt aufnehmen“, führt Harder aus. Aktuell gibt es landesweit mehr als 380 Dienstleistungen mit Online-Anträgen.
Bürgerinnen und Bürger können neue Anträge nach Angaben des Kreises vor allem über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein stellen. „Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, sich auf dem Serviceportal anzumelden, also ein Benutzerkonto anzulegen. Dann können alle Anträge vollständig papierlos und schnell bearbeitet werden. Außerdem haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf einen Antrag direkt zu antworten und gegebenenfalls fehlende Informationen nachzufordern. Das beschleunigt alle Verfahren.“ Das Serviceportal ist mit der Internet-Seite des Kreises Segeberg und dem Landesportal ZuFiSH (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein) verknüpft.
(ba)
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