[5.9.2024] Beim Sozialamt der Stadt Stuttgart steht nun auch für den Rentenbereich die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Dadurch wird nicht nur die Terminabstimmung für Bürgerinnen und Bürger erleichtert, auch die Verwaltung kann effizienter arbeiten.
Die Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts können ab sofort für einen weiteren Bereich online Termine buchen: Wer sich beim Sozialamt zu Rentenangelegenheiten beraten lassen möchte oder aber Leistungen wie die Alters‐, Hinterbliebenen‐ und Erwerbsminderungsrente beantragen oder einen Antrag auf Klärung und Vervollständigung des Versicherungskontos in Anspruch nehmen möchte, kann das neue Angebot nutzen. „Der Go‐live der Online‐Terminvereinbarung für den Rentenbereich markiert einen weiteren wichtigen Fortschritt in der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer digitalen Prozesse“, sagt der Erste Bürgermeister Fabian Mayer. Die Maßnahme „trägt auch dazu bei, den Verwaltungsprozess effizienter zu gestalten. Unser Ziel ist es, durch die Umsetzung der Online‐Terminvergabe im Bereich des Versicherungsamts die Effizienz und den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern.“ Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales, Gesundheit und Integration, unterstreicht die Bedeutung dieser Neuerungen: „Der neue Service erleichtert die Terminabstimmung und die behördlichen Zugänge. Termine lassen sich jetzt einfach und bequem rund um die Uhr und von überall aus buchen. Es wird höchste Zeit, dass wir uns als moderne Verwaltung auch in dieser Hinsicht an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.“
Die Online‐Terminvereinbarung ist zunächst nur für Termine an einem innerstädtischen Verwaltungsstandort (Eberhardstraße 33) vorgesehen. Gebrauch machen können davon allerdings alle, die einen Termin benötigen – unabhängig vom Wohnort. Notwendig ist dafür lediglich eine gültige E‐Mail‐Adresse. Das neue Angebot ergänzt und erweitert die bisherigen Services. Parallel bleiben die Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E‐Mail erhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die äußeren Stadtbezirke, deren Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin telefonisch und per E‐Mail Termine in den Bezirksrathäusern vereinbaren können; deren Kontaktdaten sind auf der städtischen Internetseite hinterlegt.
(sib)
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