[29.7.2005] Eine eigene E-Government-Website zu Bewilligungen des Kantons Zürich informiert über genehmigungspflichtige Tätigkeiten. 191 Formulare sind teilweise als PDF abrufbar, mittelfristig sollen alle Anträge online bearbeitet werden können.
Mit einer neuen Internet-Plattform will die Wirtschaftsförderung des Kantons Zürich helfen, sogenannte Bewilligungen schneller zu finden. Die E-Government-Dienstleistung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, ob für eine bestimmte Tätigkeit eine Genehmigung notwendig ist: Zum Beispiel die Eröffnung eines Imbiss, die Organisation einer Kleidersammlung oder die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Trotz der in der Schweiz herrschenden Handels- und Gewerbefreiheit sind viele Tätigkeiten genehmigungspflichtig. Zuständig für die Vergabe von Bewilligungen sind je nach Sachgebiet die Gemeinde, der Kanton oder der Bund. Die Website liefert gebündelt Detailinformationen über die einzelnen Bewilligungsverfahren sowie Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner im Kanton Zürich. Die Bewilligungen sind über die Suchfunktion oder einen thematischen Index ansteuerbar. Die Anträge für Bewilligungen können teilweise in Form von aktiven PDF-Formularen direkt ausgefüllt werden, zumindest aber ist die Kontaktstelle angegeben. Mittelfristiges Ziel ist es, dass alle verfügbaren Bewilligungsformulare online bearbeitet werden können. Die Bewilligungsplattform soll als E-Government-Dienstleistung einen Beitrag zur fortschreitenden Vereinfachung der behördlichen Abläufe und Verfahren leisten. Konzipiert wurde die Website von der Wirtschaftsförderung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit; ihre Inhalte stammen aus verschiedenen Verwaltungseinheiten des Kantons.
(al)
http://www.bewilligungen.zh.ch
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