[23.2.2006] Das Unternehmen PROSOZ Herten hat in einer Presseinformation mitgeteilt, dass alle Funktionen der PROSOZ-Software für die Berechnung und Bescheidung von ALG II bereits den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst sind. Damit bleiben die so genannten Optionskommunen handlungsfähig.
Der deutsche Bundestag hat Änderungen der Hartz-IV-Gesetzgebung beschlossen. Die Regelleistungen in Ost- und Westdeutschland werden angeglichen und der Anspruch von Personen unter 25 Jahren wird eingeschränkt. In der PROSOZ-Software für die Bearbeitung von ALG II sind die erst vor wenigen Tagen beschlossenen Regelungen bereits umgesetzt. "Ich freue mich sehr, dass wir schon vor der tatsächlichen Gesetzesänderung die meisten Neuregelungen in unseren Verfahren realisiert hatten. Unsere Verfahren haben wiederholt nachgewiesen, wie flexibel unsere Kunden auf veränderte Rechtsprechung und Gesetzgebung reagieren können", sagte Christoph Wesselmann, Geschäftsführer der Firma PROSOZ Herten. Die Anwender können wie bisher weiter mit der Software arbeiten, da Änderungen im Verfahren selber nicht notwendig waren. Mit Parameteränderungen durch die Systembetreuer der Verwaltungen kann das Verfahren schnell den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anpassung ihrer A2LL-Software bis zum 1. Januar 2007 dauern könnte.
(hi)
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