[6.4.2006] Der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Schreiben an das Arbeits- und Sozialministerium den Wunsch geäußert, "den Einsatz dezentraler IT-Systeme in den Arbeitsgemeinschaften" zuzulassen, die für die Zahlung von ALG II zuständig sind.
Nach einem Bericht des Internet-Nachrichtendienstes "heise online" hat sich der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände in einem Schreiben an das Arbeits- und Sozialministerium für den Einsatz dezentraler IT-Lösungen in den Arbeitsgemeinschaften eingesetzt, die im Rahmen von Hartz IV die Zahlung von ALG II bearbeiten. Der Bundesverband, dem der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund angehören, verweist dabei auf die zufriedenstellende Arbeit in den 69 Optionskommunen. In diesen Kommunen wird nicht mit der webbasierten Software A2LL gearbeitet, sondern mit dezentralen Lösungen verschiedener Anbieter. Der entscheidende Vorteil für den Einsatz dezentraler Software liege für die Arbeitsgemeinschaften darin, dass sie dann über ihre eigenen Daten verfügten und Kenntnis über ihre SGB-II-Situation sowie über ihre Verwaltungsumsetzung, wie zum Beispiel Vermittlungserfolge, hätten.
(hi)
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