[13.4.2006] Das Unternehmen cosinex berichtet jetzt über die neuen Fassungen der VOL/A und VOB/A, die zu ihrem In-Kraft-Treten noch durch den Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht werden müssen.
Bereits jetzt informiert der E-Procurement-Spezialist cosinex in seinem E-Mail-Newsflash über die neuen Fassungen der VOL/A und VOB/A. Beide Verdingungsordnungen enthalten Bestimmungen, die die Bedeutung der E-Vergabe stärken und ihre Einführung fördern. So kann die Angebotsfrist um sieben Tage verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber für die elektronische Erstellung und Übermittlung der Bekanntmachung beziehungsweise dazu entschieden hat, die Verdingungsunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die neuen Fassungen der Verdingungsordnungen sehen auch vor, dass elektronische Angebote nicht mehr ausschließlich mit der qualifizierten elektronischen Signatur, sondern ebenfalls mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und den Anforderungen des Auftraggebers versehen werden können. Außerdem entfällt die grundsätzliche Verpflichtung der Vergabestellen, auch schriftliche Angebote zuzulassen. Die Verdingungsordnungen müssen zum In-Kraft-Treten noch durch den Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht werden. Dies soll laut cosinex im nächsten Monat geschehen.
(rt)
Die neue VOL/A ist auf der Website von cosinex zu finden (PDF, 656 KB) (Deep Link)
http://www.cosinex.de
Stichwörter:
E-Vergabe,
elektronische Vergabe,
E-Procurement,
Vergaberecht,
VOL/A,
VOB/A,
cosinex