[26.4.2006] Mit ihrem jetzt vorgestellten Aktionsplan für elektronische Behördendienste will die EU-Kommission Einsparungen von mehreren hundert Milliarden Euro jährlich erreichen. Außerdem werden den Mitgliedsstaaten der EU mit dem Aktionsplan ehrgeizige Ziele für das Jahr 2010 gesetzt.
Die Europäische Kommission hat jetzt ihren Aktionsplan für elektronische Behördendienste (E-Government-Aktionsplan) vorgestellt. Viviane Reding, die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin, erklärte: „Elektronische Behördendienste sind heute zu einem wichtigen, sehr konkreten Instrument des Staates zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Europa geworden.“ Die Mitgliedsstaaten müssten sich stärker bemühen, voneinander zu lernen und nach gemeinsamen Konzepten vorgehen, um wirkliche Größenvorteile zu erzielen. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission könnten mehrere hundert Milliarden Euro jährlich eingespart werden, wenn die Verwaltung in den 25 Mitgliedsstaaten der EU so modernisiert werde, wie es der Aktionsplan vorsieht. Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind entscheidend für die Modernisierung von Behördendiensten, da sie diese effizienter gestalten und besser an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen können. Bei ausnahmsloser Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge sind Einsparungen von 300 Milliarden Euro jährlich zu erwarten. Im vergangenen Jahr unterzeichneten alle Mitgliedsstaaten in Manchester ein ehrgeiziges Programm zur Erreichung dieser Ziele. Der Aktionsplan schlägt dafür nun konkrete Schritte vor. Fünf Bereiche sollen bis 2010 vordringlich angepackt werden. Zum einen wird die Kommission mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass alle Bürger Zugang zu einem breiten Spektrum von Technologien wie Digitalfernsehen, PC und Mobiltelefone haben. Zum anderen haben sich alle Mitgliedsstaaten zum Einsatz der IKT verpflichtet, um beträchtliche Effizienzgewinne zu erzielen und einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten haben sich außerdem verpflichtet, bis 2010 dafür zu sorgen, dass die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Fällen möglich ist und in mindestens der Hälfte aller Fälle angewandt wird. Darüber hinaus haben sich die Staaten der EU darauf geeinigt, Bürgern bei Reisen oder Umzügen einen einfachen Zugang zu den Diensten zu ermöglichen. Dies soll durch die Einrichtung sicherer Systeme für die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten für die Internet-Auftritte und Dienste der öffentlichen Verwaltungen geschehen. Die Kommission wird dazu beitragen, indem sie umfangreiche grenzüberschreitende Demonstrationsprojekte unterstützt, im Jahr 2007 gemeinsame Spezifikationen für die Verwaltung elektronischer Identitäten aufstellt und im Jahr 2009 die Vorschriften für elektronische Signaturen überprüft. Der E-Government-Aktionsplan sieht bis 2010 schließlich auch eine Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse vor.
(rt)
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