[21.12.2007] Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat beschlossen, den Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts zur Anhörung freizugeben. Damit erhalten die baden-württembergischen Kommunen laut Innenminister Heribert Rech Planungssicherheit für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.
In Baden-Württemberg wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben. Kernstück ist die Einführung der kommunalen Doppik innerhalb einer siebenjährigen Übergangszeit bis 2016. Wie das baden-württembergische Innenministerium mitteilt, könne die Umstellung der Haushaltsführung und Rechnungslegung damit auf gesetzlicher Grundlage ab dem Jahr 2009 erfolgen. „Die Kommunen in Baden-Württemberg können sich darauf verlassen, dass die neuen Regeln im nächsten Jahr in Kraft treten werden“, sagte Innenminister Heribert Rech. Die für die Kommunen erforderliche Planungssicherheit sei gewährleistet. Spätestens für das Haushaltsjahr 2016 sollen alle kommunalen Haushalte nach den neuen Regeln aufgestellt werden können. Für die erstmalige Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und für den ressourcenorientierten Haushaltsausgleich sollen weitergehende Übergangsfristen gelten.
(bs)
http://www.im.baden-wuerttemberg.deDer Gesetzentwurf und seine Begründung im Internet (Deep Link)
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