NRW:
Kommunen als EAP


[14.5.2008] Für die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP), wie ihn die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert, sehen die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen die Kommunen als am besten geeignet an.

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich anlässlich der Landtagsanhörung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie dafür ausgesprochen, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners bei den Kommunen anzusiedeln. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebunds NRW, des Städtetags NRW sowie des Landkreistags NRW heißt es, die Kommunen seien dafür am besten geeignet, da sie bereits heute einen Großteil der administrativen Prozesse im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Gewerbetätigkeiten bündeln und als Ansprechpartner für Unternehmen fungieren. Insofern sei die Entscheidung, die Kommunen mit den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners zu betrauen, naheliegend und zudem kostengünstig. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Wirtschaftskammern würde hingegen neue Schnittstellen schaffen und Verfahren verlängern. Dies habe auch das Planspiel „Einheitliche Ansprechpartner NRW“ ergeben. Die Verbände schlagen vor, stattdessen die Zusammenarbeit der Städte, Kreise und Gemeinden mit den Kammern im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR weiter auszubauen. (bs)

http://www.kommunen-in-nrw.de
http://www.staedtetag-nrw.de
http://www.lkt-nrw.de

Stichwörter: EU-DLR, NRW, EAP, DStGB



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