[22.7.2008] Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist rechtswidrig. Das bestätigte das Oberlandesgericht München Anfang Juli in einem Urteil. Software-Hersteller sehen nun ein Ende der Debatte um Gebrauchtprogramme.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 3. Juli 2008 eine abschließende Entscheidung getroffen und den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen als rechtswidrig bezeichnet (Az. 6 U 2759/07). Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle als Inhaber der Urheberrechte gegen die Firma usedSoft aus München. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen und begründete dies damit, dass die Rechtslage eindeutig sei und keiner Bestätigung durch den BGH bedürfe. In einer vorläufigen Stellungnahme begrüßte jetzt das Unternehmen Microsoft den Beschluss des OLG München. Das Urteil bestätige, dass auch der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung von Microsoft unwirksam und damit urheberrechtswidrig seien. Da keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde, sieht Microsoft in dem Urteil einen Schlusspunkt in der Diskussion um gebrauchte Software zugunsten der Software-Hersteller.
(al)
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