NRW:
EAP bei Kommunen?


[8.9.2008] Die Arbeitsgemeinschaft kommunale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen hat das Land aufgefordert, den Einheitlichen Ansprechpartner bei den Kommunen zu verorten.

Auf ihrer Jahrestagung hat die Arbeitsgemeinschaft kommunale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen (AGKW NRW) dafür plädiert, die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie geforderte Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) auf die Städte und Kreise des Landes zu übertragen. Dies meldet der Städtetag NRW. Hans-Jürgen Petrauschke, Vorstandsvorsitzender der AGKW und Kreisdirektor des Rhein-Kreises Neuss, erklärte: „Die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners auf kommunaler Ebene bietet eine große Chance für die kommunale Wirtschaftsförderung, Unternehmen beim Eintritt in die örtlichen Märkte noch intensiver zu begleiten und zu unterstützen.“ Die AGKW NRW ist ein Zusammenschluss der kommunalen Wirtschaftsförderer aus den kreisfreien Städten, Kreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaften in NRW und wird getragen von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. (bs)

http://www.staedtetag-nrw.de

Stichwörter: Einheitlicher Ansprechpartner (EAP), EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), Nordrhein-Westfalen, Arbeitsgemeinschaft kommunale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen (AGKW)



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