[4.12.2008] In Nordrhein-Westfalen werden Kreise und kreisfreie Städte Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie übernehmen. Dies hat die Landesregierung nun festgelegt.
Über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Als Verfahrenspartner für in- und ausländische Dienstleister werden demnach die Kreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes fungieren. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die Entscheidung. Positiv wurde gewertet, dass die Kammern als Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft bei der Aufgabenerfüllung der EAP beteiligt werden sollen. Als problematisch sehen die kommunalen Spitzenverbände jedoch die gleichzeitige Forderung der Landesregierung, die Anzahl der EAP auf 18 zu begrenzen. Diese verbindliche Festlegung sei unnötig, da es bei der Erbringung der Aufgabe ohnehin zu freiwilligen interkommunalen Kooperationen kommen werde, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW. „Über die vom Land geforderte Begrenzung der Anzahl der Einheitlichen Ansprechpartner muss noch einmal nachgedacht werden“, so die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
(bs)
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